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Schweiz: VBS präsentiert Gripen-Kaufprogramm

Gripen NG Emmen 2013

Am 17. und 18. Januar präsentierte das Schweizer Verteidigungsministerium (VBS) in Emmen das Rüstungsprogramm 2012, das den Kauf von 22 Gripen F beinhaltet.

Am Donnerstag war die Sicherheitspolitische Kommissionen geladen, am Freitag konnten sich die ausländischen Verteidigungsattachés und höheren Stabsoffizieren, die Rüstungskommission sowie Vertreter der lokalen Behörden und der Industrie informieren. Der Gripen F Demonstrator konnte vor Ort besichtigt werden.

Mit dem Rüstungsprogramm 2012 beantragt der Bundesrat dem Parlament, die veralteten F-5 Tiger der Luftwaffe mit 22 Kampfflugzeuge des Typs Gripen E (Einsitzer) für 3,126 Milliarden Franken zu ersetzen. Zusammen mit den 33 F/A-18 sollen die Gripen die Lufthoheit wahren und den Luftraum über der Schweiz kontrollieren.

Die Gripen werden über einen Spezialfonds (Gripen-Fonds) beschafft. Dieser Fonds setzt ein entsprechendes Bundesgesetz (Gripen-Fondgesetz) voraus, das dem fakultativen Referendum untersteht.

Der Gripen erfüllt aus sicht des VBS die militärischen Anforderungen und ist deutlich günstiger als seine Mitbewerber. Er weist das klar beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aus und verursacht die geringsten Betriebskosten. Der Entscheid des Bundesrates zur Typenwahl orientiert sich daran, dass ein geeignetes Kampfflugzeug zu beschaffen ist, ohne maximale Leistungen anzustreben, damit auch die anderen Teile der Armee finanziell ausreichend alimentiert werden können.

Das Gripen-Fondsgesetz soll die Finanzierung der Beschaffung des Gripen sicherstellen. Dazu sollen in den Gripen-Fonds, einen Spezialfonds nach Artikel 52 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG), Einlagen aus dem Ausgabenplafond der Armee getätigt werden.

Diese Einlagen werden über zehn Jahre verteilt und sorgen für eine ausgeglichene Budget-Belastung bei der Armee und dem Bundeshaushalt. Damit verbessert sich die Planungssicherheit für andere Rüstungsvorhaben, und Kreditreste können weitgehend vermieden werden. Der Gripen-Fonds wird ausschliesslich über die Mittel des Ausgabenplafonds der Armee geäufnet. Somit entstehen dem Bund keine zusätzlichen Aufwände.

Vorgesehen sind grössere Zahlungen bei Vertragsabschluss - Anzahlungen in den Jahren 2014 bis 2016 - und bei Lieferung. Letztere ist für die Jahre 2018 bis 2021 geplant.

Das Gripen-Fondsgesetz ist Voraussetzung für die Beschaffung des Gripen mit dem Rüstungsprogramm 2012. Es untersteht dem fakultativen Referendum.

Die ausländischen Lieferanten verpflichten sich, den Vertragswert zu 100 Prozent bei der Schweizer Industrie zu kompensieren. Nicht verpflichtet werden die Schweizer Lieferanten, Regierungsstellen und Lieferanten von kleineren Beschaffungen. Das gesamte Kompensationsvolumen für die Beschaffung des Gripen wird aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Milliarden Franken geschätzt.

KS 18.01.2013



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