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Flughafen Weeze: Einigung mit letztem Kläger

Der Flughafen Weeze, im deutsch-niederländischen Grenzgebiet am Niederrhein, hat sich außergerichtlich mit dem letzten Kläger gegen seine Betriebsgenehmigung geeinigt. Damit wird die Erlaubnis endgültig rechtskräftig.

Der seit sieben Jahren andauernde Rechtsstreit um die Betriebsgenehmigung des Airport Weeze sei beendet, teilte der Flughafen heute mit. Der Flughafen habe sich heute mit dem letzten verbliebenen Kläger gegen die Genehmigung, der niederländischen Gemeinde Bergen, geeinigt. Damit werde die Betriebsgenehmigung des inzwischen drittgrößten nordrhein–westfälischen Flughafens rechtskräftig.

Die Genehmigung hatte die Bezirksregierung Düsseldorf dem damaligen Konversionsprojekt am Niederrhein im Juni 2001 erteilt. Nach dem Start des zivilen Flugbetriebs im Mai 2003 hatten sechzehn Nachbarn und die Gemeinde Bergen zunächst Einspruch gegen die Genehmigung erhoben und beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen diese geklagt.

Am 3. Januar 2006 entsprach das OVG der Klage und entzog dem Flughafen die flugrechtliche Genehmigung ohne Zulassung der Revision. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Genehmigungsbehörde und des Flughafens verhinderte damals die Rechtswirksamkeit und die drohende Schließung des Airports.

Im Februar 2007 gab das Bundesverwaltungsgericht Leipzig der Nichtzulassungsbeschwerde statt und verwies das Verfahren im Oktober 2008 zur Neuverhandlung an das OVG Münster zurück. Der Genehmigungsbehörde wurde damit ermöglicht, festgestellte Mängel in der Genehmigung nachträglich zu beheben. Die ergänzte Betriebsgenehmigung erteilte die Bezirksregierung Düsseldorf dem Flughafen am 1. Mai 2009.
 
Abseits der juristischen Verfahren suchte der Flughafen, nach eigener Aussage, in den letzten zwölf  Monaten eine Einigung mit sämtlichen Privatklägern, der "Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm" sowie der Gemeinde Bergen auf der niederländischen Seite. Mit dem letzten verbliebenen Kläger, der Gemeinde Bergen sei heute eine Einigung erzielt worden.
 
Flughafenchef Ludger van Bebber sagte: “Nach den vielen, teilweise existentiellen Bedrohungen, die der Rechtsstreit um unsere Betriebsgenehmigung in den vergangenen sieben Jahren mit sich gebracht hat, sind wir heute froh und erleichtert, dass das juristische Fundament unseres Flughafens endgültig stabil ist. Einen Rechtsstreit für ein herausragendes Infrastrukturprojekt wie dem Airport Weeze auf diese Weise zu lösen ist sicherlich einzigartig in Deutschland und war nur auf der Basis vertrauensvoller Verhandlungen aller Beteiligten zu erreichen.“

SST 06.05.2010

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