Baumusterbereinigungen waren nichts Besonderes in den Amtsstuben des Reichsluftfahrtministeriums (RLM). Flugzeugtypen kamen und gingen, je nach den Bedürfnissen des Technischen Amtes LC.
Weitaus seltener dagegen sind die im Anschluss erfolgten Verschrottungsbefehle, die von den entsprechenden Luftzeuggruppen zu befolgen waren. Im vorliegenden Dokument vom 16. März 1943 wurden neben etlichen „Beuteflugzeugmustern“ und „Exoten“ auch einige bekanntere Typen ihrem Abschied zugeführt, darunter auch das beliebte Anfänger-Schulflugzeug Klemm L 25 (Varianten d und e), deren 223 vom RLM bestellte und ausgelieferte Exemplare (1940 waren noch 194 Stück vorhanden) nun endgültig aus dem Verkehr gezogen wurden. Abgezeichnet wurde die Aktion von Generalmajor Diplom Ingenieur Kurt Mälzer (1894-1952), der 1943 Abteilungschef des RLM-Nachschubamtes GL/E 2 (Fliegerisches Gerät) war.
Marton Szigeti
Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Nachschubamt
Az.89/ Nr.31210/43 (2/II/ A)
Berlin, den 16. März 1943
Reichssportfeld, Fernspr.: 218011
Bezug: Besprechung der Absetzungskommission.
Betr.: Flugzeugbaumusterbereinigung
An GL/F 1
Im Zuge der Baumusterbereinigung wird in Ergänzung der Verfügung Nr. 31052/42 (1. Ang.) GL/E II C vom 26.9.42 und Nr. 31052/42 (2. Ang.) vom 8.1.43 befohlen:
I. Sofort zu verschrotten sind folgende Flugzeuge einschl. Motoren:
Bü 180, Zlin XII, Zlin 212, Moth Major, Gloster, MS 230, Tipsy B, Ca 135, J 16, J 61, Pb 100, PWS 26 und RWD 8 (außer den bei Fliegerhorst Kommandantur Eger abgestellten, zum Verkauf bestimmten Flugzeugen).
II. Sofort zu verschrotten sind folgende Flugzeuge mit Ausnahme der Motoren:
Ar 195, Ar 231, Bü 182, Ju 46,
Kl 25 (mit Ausnahme der beim NSFK befindlichen Flugzeuge, die im Einvernehmen mit der Firma Klemm als zum Verkauf noch geeignet bezeichnet werden).
C 635 bis einschließlich Werk Nr. 7719
III. Sofort auszuschlachten sind folgende Flugzeuge:
Do 17 J, R, S, V
Die Motoren, Instrumente, Waffen, FT, Luftschrauben, Reifen u. a. sind durch die augenblicklichen Halter auszubauen und dem zuständigen LZA zuzuleiten.
Die bei der Ausschlachtung durch den Zerlegebetrieb gewonnen, für andere Baureihen noch verwendbaren Teile sind durch diesen dem LZA zuzuleiten.
IV. Zum Auslandverkauf bereitzuhalten und nicht mehr zu fliegen sind noch folgende Flugzeuge:
Ar 95, BV 141, Fokker G 1, Be 51, Vega Gull, Envoy III, Puss Moth, Tiger Moth, Leopard Moth, C 635 ab Werk Nr. 7720.
V. An die Korpsführung des NSFK sind abzugeben alle Flugzeuge Go 150 einschließlich Ersatzteilen und Zubehör.
Bei allen zur Verschrottung und Ausschlachtung befohlenen Flugzeugen sind die für andere Baumuster noch verwendbaren Geräte wie Instrumente, Waffen, FT, Luftschrauben, Reifen, Kerzen u.a. durch die augenblicklichen Halter auszubauen und dem zuständigen LZA zuzuleiten. Dasselbe hat mit den von der Verschrottung ausgenommenen Motoren zu geschehen. In den Versandpapieren ist zu vermerken: „Flugzeugbaumusterbereinigung“.
Die unter I, II und III aufgeführten Flugzeuge sind sofort abzusetzen und dem nächstgelegenen Zerlegebetrieb zuzuführen. Die erfolgte Absetzung ist der zuständigen Luftzeuggruppe zu melden.Die zuständigen Luftzeuggruppen melden bis 30.4.43 werknummernmäßig geschlossen die erfolgte Absetzung der in vorliegender Verfügung sowie der mit den Verfügungen vom 26.9.42 und 8.1.43 zur Verschrottung beziehungsweise Ausschlachtung befohlenen Flugzeuge an RLM GL/E 2 II C. Darüber hinaus bleibt auch die Überwachung der kurzfristigen Durchführung dieser Verschrottungsaktion Sache der Luftzeuggruppen.
Im Entwurf
gez. i.A. Mälzer
Generalmajor