Flügellahme „Flying Fortress“: Allen B-17 droht das Grounding

Flügellahme „Flying Fortress“
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Allen aktiven Boeing B-17 droht das Grounding

© Yankee Air Museum 14 Bilder

Nach dem Absturz einer Boeing B-17 im vergangenen Herbst in Dallas fliegen weltweit noch vier Exemplare der berühmten Flying Fortress. Gerüchten zufolge droht dem Quartett jetzt das Aus – zumindest vorübergehend. Es gibt Probleme mit den Flügelholmen. Teure Probleme.

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Das Yankee Air Museum preschte schon mal vor: In einem Rundschreiben, datiert auf den 15. April 2023, teilte der Betreiber der B-17G "Yankee Lady" mit, dass er beschlossen habe, seine Flying Fortress mit der zivilen Kennung N3193G mit sofortiger Wirkung am Boden zu lassen. Für die Saison 2023 geplante Auftritte und Mitflug-Events sind kollektiv gestrichen, wer bereits ein Ticket gebucht hat, soll sein Geld zurückerhalten. Der Grund, den das Museum für diesen traurigen Entschluss nennt, wiegt schwer: Inspektionen anderer B-17 hätten Korrosionsprobleme an den Flügelholmen zutage gebracht. Man erwarte deshalb in Kürze eine Anweisung seitens der US-Luftfahrtbehörde FAA an alle Betreiber, ihre Bomber bis auf Weiteres nicht mehr zu fliegen.

© Karl Schwarz

Auch Europas einzige fliegende B-17, die "Sally-B" aus Duxford, dürfte von der erwarteten FAA-Direktive betroffen sein.

Das B-17-Quartett

Derzeit existieren auf der ganzen Welt noch vier flugbereite Boeing B-17 – drei in den USA und eine in Großbritannien. Letztere, Spitzname "Sally-B", gehört der B-17 Preservation Ltd. aus Duxford und verließ 1945 mit der Seriennummer 44-85784 die Werkshalle. Es ist anzunehmen, dass eine entsprechende Lufttüchtigkeitsanweisung der FAA auch sie treffen wird. Dass in den USA neben der "Yankee Lady" auch die weiteren Festungen "Sentimental Journey" (Mesa, Arizona) und "Ye Olde Pub" (Madras, Oregon) bald nicht mehr fliegen dürfen, gilt in der Warbird-Szene als sicher. Das Portal Scramble schreibt, die Anweisung der FAA stehe kurz bevor und die B-17-Betreiber seien benachrichtigt worden, ihre Flugzeuge, falls notwendig, zeitnah an einen sicheren Ort zu fliegen, bevor die erwartete Direktive weitere Flugbewegungen unmöglich mache.

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Korrosion und Rissbildung

Spekuliert wird, dass die FAA mit ihrem Handeln auf Ergebnisse reagiert, die bei der Inspektion der seit 2021 stillgelegten B-17G "Aluminium Overcast" aus Oshkosh zutage traten. Dort hatte man bei einer Routinekontrolle Risse in der Flügelbefestigungsstruktur entdeckt. Für deren Reparatur hatte man die Tragflächen abnehmen müssen – und dabei weitere Schäden entdeckt. Die FAA war ihrerseits bereits im Jahr 2001 mit einer Lufttüchtigkeitsanweisung wegen möglicher Rissbildungs- und Korrosionsrisiken an der Tragflächenstruktur an B-17-Betreiber herangetreten und hatte entsprechende Inspektionen angeordnet.

© Airwolfhound (CC BY-SA 2.0)

Die B-17G "Sentimental Journey" in Aktion: eine von drei derzeit flugfähigen fliegenden Festungen in den USA.

Zukunft in Gefahr?

Welche Auswirkungen die Entwicklungen langfristig auf den weltweiten Fortbestand flugfähiger B-17 haben wird, bleibt abzuwarten – und hängt davon ab, was die FAA in ihrer Direktive im Detail moniert und als Maßnahmen fordert. Einem Bericht der US-Website Globalar zufolge wären zum Beispiel neue Flügelholme, von denen die B-17 insgesamt acht besitzt, aufgrund der bei der Flying Fortress angewandten, speziellen Konstruktion nur unter großem Aufwand anzufertigen. Schon die Anweisung von 2001 habe einigen B-17-Betreibern finanziell das Genick gebrochen, könne eine notwendige Reparatur doch bis zu 500.000 US-Dollar kosten. Geld, das die in der Regel gemeinnützigen Organisationen oft nur schwer aufbringen könnten. Schlimmstenfalls könne eine neue Lufttüchtigkeitsanweisung daher bedeuten, "dass die Zukunft der Flying Fortress in Gefahr ist", so Globalair weiter.

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