Germania klagt gegen airberlin-Bundeshilfe

Eilverfahren am Landgericht Berlin beantragt
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Germania klagt gegen airberlin-Bundeshilfe

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Die Germania Fluggesellschaft mbH hat ein Eilverfahren beim Landgericht Berlin eingeleitet, durch das der Bundesrepublik Deutschland untersagt werden soll, für einen 150-Millionen-Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu Gunsten von Air Berlin Bürgschaften zu gewähren, bevor nicht die Europäische Kommission diese Form der Beihilfe genehmigt hat.

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Das Landgericht Berlin habe zur Verhandlung über diesen Antrag als Termin zur mündlichen Verhandlung den 15. September anberaumt, teilte der Präsident beim Kammergericht des Landgerichts Berlin mit. Die Air Berlin PLC & CO Luftverkehrs KG und ihre persönlich haftende Gesellschafterin Air Berlin PLC  hatten einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Bundesregierung hatte daraufhin angekündigt, einen durch Bürgschaften abgesicherten Übergangskredit von 150 Mio. EUR durch die KfW zur Verfügung zu stellen, um zu vermeiden, dass der Flugbetrieb aufgrund des Insolvenzantrags eingestellt werden muss.

Germania hat das Eilverfahren beantragt mit dem Ziel, der Bundesrepublik zu untersagen, Bürgschaften zu stellen, die nicht marktüblichen Bedingungen entsprechen, bevor die Europäische Kommission diese Art der Beihilfe genehmigt hat. Der Antrag richtet sich gegen die Bundesrepublik, vertreten durch drei Bundesministerien: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, für Wirtschaft und Energie und der Finanzen. Hilfsweise hat Germania beantragt, für den Fall, dass solche Bürgschaften bereits gestellt worden seien, die Bundesrepublik zu verpflichten, die Bürgschaften rückabzuwickeln und abzuwarten, bis die Europäische Kommission dies genehmigt habe.

Zur Begründung hat Germania angeführt, die Bundesrepublik beabsichtige, die Lufthansa AG einseitig zu bevorzugen. Mit dieser Luftfahrtgesellschaft solle ein „deutscher Champion“ geschaffen werden, der die wesentlichen Vermögenswerte von Air Berlin zum Nachteil der Wettbewerber, des freien Wettbewerbs und der Kunden übernehmen solle. Damit würde die Bundesrepublik mittelbar ein privatwirtschaftliches Übernahmeverfahren zu Gunsten eines einzelnen Anbieters beeinflussen und dessen marktbeherrschende Stellung weiter verstärken.

Den Bürgschaften stehe keine marktkonforme Gegenleistung gegenüber. Die Begründung der Bundesrepublik, die Bürgschaften seien notwendig, um den Flugbetrieb der nächsten Zeit zu sichern, sei nicht nachvollziehbar. Zugleich verstoße die Gewährung dieser Beihilfen gegen Europarecht. Die Interessen der Kunden, die bereits Flüge für die nächste Zeit gebucht hätten, könnten auch auf andere Weise sichergestellt werden, z.B. durch Maßnahmen wie schon in früheren Krisenzeiten bei der Insolvenz von Reiseveranstaltern oder anderen Fluggesellschaften (im Februar 2012) oder indem die Kunden auf andere Verkehrswege oder –träger ausweichen, zitiert das Landgericht Berlin Germania in einer Pressemitteilung.

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