Passagiere dürfen ihre Rechte einklagen lassen

Fluggast-Sofortentschädiger bleiben zulässig
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Passagiere dürfen ihre Rechte abtreten

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Die Nutzung von sogenannten Fluggast-Sofort-Entschädiger-Diensten, die gegen Gebühr Entschädigungsleistungen für Flugpassagiere einklagen, dürfen nicht in den Airline-Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.

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Ryanair habe ein "Anerkenntnisurteil" gegen sich ergehen lassen und damit anerkannt, dass Passagiere ihre Fluggastrechte an sogenannte Fluggast-Sofortentschädiger abtreten dürfen, teilte das aus dieser Branche stammende Unternehmen EUflight mit. Branchenriese Ryanair hatte versucht, in neuen Geschäftsbedingungen die Abtretung von Passagierrechten an Fluggast-Sofortentschädiger künftig verbieten zu lassen. Das Amtsgericht Köln hatte darauf hingewiesen, dass ein solches Verbot "wegen unangemessener Benachteiligung des Fluggastes" unwirksam sei. Mit ihrem Einlenken schließt sich Ryanair dieser Auffassung nun offenbar an.

Vielen Fluggästen stehen gemäß EU-Entschädigungsregelungen Zahlungen bei Verspätungen oder Flugausfällen zu, die sich aber im Einzelfall oft nur sehr mühsam mit juristischer Hilfe durchsetzen lassen. Sofortentschädiger übernehmen aussichtsreiche Ansprüche in standardisierter Form und überweisen die zu erwartenden Ansprüche kurzfristig.

Im Gegenzug verlangen sie aber einen satten Anteil an den zu erwartenden Entschädigungsleistungen, die sie notfalls gegenüber den Airlines auch gerichtlich durchsetzen lassen. Die Service-Gebühr beträgt 35 Prozent plus Mehrwertsteuer und wird für Anwalts- und Gerichtskosten, Kundenservice und Marketing verwendet. Auch wenn EUflight den Anspruch gegen die Fluggesellschaft nachträglich nicht durchsetzen konnte, darf der Fluggast die schon vorausgezahlte Entschädigung behalten.

EUflight, nach eigenen Angaben Marktführer im Bereich Fluggast-Sofortentschädigung, hat in mittlerweile mehr als 250 Fällen Ansprüche von Fluggästen gegen Ryanair übernommen. EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann sagte: "Dieses Urteil schützt die Verbraucher: Fluggäste brauchen sich künftig von dem vermeintlichen Abtretungsverbot in den Ryanair-AGB nicht mehr einschüchtern zu lassen, sondern können wie gewohnt die Sofortentschädigung von EUflight in Anspruch nehmen."

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