BKA erhält Zugriff auf deutsche Fluggastdaten

Neues BKA-Gesetz ab Mai
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BKA erhält Zugriff auf deutsche Fluggastdaten

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Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden erhält ab Mai Zugriff auf alle Fluggastdaten in Deutschland. Dabei werden insbesondere die bei der Buchung verarbeiteten Angaben im sogenannten "Personal Name Record" (PNR) erfasst und fünf Jahre lang gespeichert.

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Ab dem 25. Mai ist das Bundeskriminalamt (BKA) durch das reformierte BKA-Gesetz ermächtigt, Einblick in alle Fluggastdaten zu nehmen, darunter in die im "PNR" gemachten Angaben, und diese fünf Jahre lang zu speichern. In dem sogenannten "Personal Name Record" jedes Fluggastes sind neben Name, Sitzplatz, E-Mail, Telefonnumern und der Reiseroute, Hotels und Mietwagen auch die Bezahlung, die Mitgliedschaft in Vielfliegerprogrammen, etwaige Reisebegleiter, Sonderwünsche beim Essen und andere Angaben in insgesamt bis zu 300 Positionen gespeichert.

Der Bundestag will mit der neuen Regelung die Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten erleichtern. Gespeichert werden künftig Daten sämtlicher Flüge bei der Fluggastdatenzentralstelle des BKA. Das BKA darf die Fluggastdaten mit anderen Daten abgleichen und mit anderen europäischen Staaten austauschen. Die gespeicherten Daten sollen nach fünf Jahren anonymisiert werden und dürfen nicht kommerziell genutzt werden. Die EU verlangt rechtlich nur die Speicherung der Daten der Flüge von Orten in der EU von und zu Orten außerhalb der EU. Deutschland übertriff diese Vorgabe und speichert künftig Daten sämtlicher Flüge, auch jener innerhalb der EU und innerhalb Deutschlands.

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