EU-Parlament beschließt Drohnen-Regelungen

Einheitliche Vorschriften
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EU-Parlament beschließt Drohnen-Regelungen

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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am Dienstag neuen EU-weiten Grundsatzregeln für Drohnen zugestimmt. Die EU-Kommission muss nun detaillierte Vorschriften erarbeiten.

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Diese neuen Regeln sollen in der gesamten EU ein einheitliches Sicherheitsniveau garantieren, und Drohnenherstellern und -betreibern Planungssicherheit bei der Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen bringen. Aktuell fallen die meisten Drohnen (unter 150 Kilogramm Abflugmasse) noch unter verschiedene nationale Regelungen, was die Marktentwicklung behindern kann.

Mit den neuen Bestimmungen müssten Drohnen so entwickelt werden, dass sie ohne Gefahr für Menschen bedient werden können. Je nach Gefährdungspotenzial einer Drohne, also etwa ihrem Gewicht, bräuchte sie dann zusätzliche Sicherheitsausstattungen wie etwa Kollisionsschutzsysteme oder automatische Landungssysteme für den Fall, dass der Betreiber während des Fluges die Verbindung zur Drohne verliert.

Bestimmte Drohnenbetreiber müssten nach den neuen Regeln zuerst Schulungen absolvieren, bevor sie mit ihren Drohnen fliegen dürfen. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Betreiber alle Vorschriften kennen und in der Lage sind, ihre Geräte sicher zu bedienen.

Um bei Zwischenfällen die involvierten Lenker identifizieren zu können, müssten Drohnenbetreiber in Zukunft in nationale Register eingetragen, und ihre Drohnen mit Kennzeichnungen versehen werden. Betreiber von kleinen Drohnen sollen von diesen Bestimmungen ausgenommen werden.

Zivile Drohnentechnologien könnten innerhalb der nächsten zehn Jahre rund zehn Prozent des Flugmarktes in der EU ausmachen (rund 15 Milliarden Euro jährlich). Nach Schätzungen der Kommission könnte die Drohnenindustrie bis zum Jahr 2050 rund 150000 neue Arbeitsplätze in der EU schaffen.

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