Schweiz verbietet Passagierflüge der Ju-Air
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird der Dübendorfer Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entziehen. Die Ju-Air darf aber unter Auflagen weiterhin ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen befördern.
Mit dieser Lösung wolle die Schweizer Behörde BAZL den Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen, teilte die Luftfahrtbehörde der Schweiz am Dienstag mit. Die Ju-Air-Oldtimer blieben allerdings vorläufig am Boden, da diverse vom BAZL geforderte technische Massnahmen noch nicht vollständig definiert und umgesetzt seien.
Bei Gründung der Ju-Air vor über 35 Jahren hatte das BAZL drei aus Schweizer Militärbeständen stammenden Oldtimern des Typs Junkers Ju-52 eine Betriebsbewilligung für kommerzielle Passagierflüge erteilt. Dabei waren damals mehrere Ausnahmen für eine nationale Regelung gewährt worden.
Nach dem Unfall einer Ju-Air Junkers Ju 52 im Sommer 2018 habe das BAZL die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt und sei zum Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfülle, so die Behörde. Dieser Entscheid werde auch durch Fakten aus der laufenden Unfalluntersuchung durch die Schweizer Unfalluntersuchungstelle SUST gestützt. Zusätzlich werde sich die europäische Gesetzgebung für Oldtimer ab Mitte 2019 ändern und einen kommerziellen Betrieb nicht mehr zulassen.
Hingegen solle ein Betrieb „im privaten Rahmen“ und unter nationalen Auflagen weiterhin möglich sein. Im Rahmen einer Vereinslösung sollen Vereinsmitglieder, die den Erlebnisflug suchen und ein Interesse am Weiterbetrieb historischer Flugzeuge haben, weiterhinmitfliegen dürfen. Diese Passagiere müssen aber seit mindestens 30 Tagen Vereinsmitglieder sein und über die höheren Risiken aufgeklärt sein, die bei historischen Flugzeugen im Vergleich zu modernen Passagierflugzeugen bestehen, fordert das BAZL jetzt.
Da Flugzeuge wie die Junkers Ju-52 eine grössere Zahl von Passagieren befördern könnten, müssten sie technisch und operationell höhere Anforderungen erfüllen als kleinere Oldtimerflugzeuge, so die Behörde. Erschwerend komme bei den Ju-52 hinzu, dass es keinen Hersteller mehr gebe, der für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich sei. Das BAZL sei, wie andere nationalen Aufsichtsbehördenm schon aus Ressourcengründen nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Die privaten Betreiber von grossen Oldtimerflugzeugen müssten sich daher entweder selbst dieses Fachwissen aneignen oder diese Aufgabe an einen externen Betrieb delegieren.
Da die Ju-Air die die vom BAZL geforderten technischen Massnahmen noch nicht vollständig erfüllen könne, blieben ihre Oldtimerflugzeuge weiterhin am Boden. Solange lassen sich aus Sicht des BAZL auch keine Aussagen über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Flugbetriebes durch die Ju-Air machen.
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