Lufthansa und Vereinigung Cockpit (VC) haben sich auf "Krisenbeiträge" der Piloten bis zum 31. März 2022 geeinigt.
In den seit September 2020 intensiv geführten Verhandlungen ging es um die Fortsetzung der Coronakrisen-Zugeständnisse über den 31. Dezember 2020 hinaus. Die Einigung ermöglicht dem Unternehmen unter anderem die Verlängerung der Kurzarbeit des Cockpitpersonals bis zum 31. Dezember 2021.
"Dadurch leisten die Pilotinnen und Piloten bei Lufthansa Passage, Germanwings, Lufthansa Cargo und Lufthansa Aviation Training einen substantiellen Beitrag von bis zu über 450 Mio. Euro. Zusammen mit dem bereits geschlossenen Unterstützungspaket für 2020 ergeben sich durch Kurzarbeit und Krisenvereinbarung lückenlose Einsparungen bis zum 31.03.2022 bzw. maximal bis zum 30.06.2022 in Gesamthöhe von bis zu über 600 Mio. Euro", sagte die Vereinigung Cockpit. "Die Pilotinnen und Piloten tragen durch die Reduktion der Cockpitkosten den höchsten individuellen Krisenbeitrag aller Mitarbeitergruppen im Konzern und tragen damit zu einer besseren Liquidität der Lufthansa bei", so Markus Wahl, Präsident der VC.
Im Gegenzug erhält das Cockpitpersonal einen Kündigungsschutz bis zum Laufzeitende der Krisenvereinbarung sowie einen mit 24 Mio. Euro dotierten Topf zur Finanzierung sozialverträglicher Maßnahmen im Falle eines Personalabbaus.
Michael Niggemann, Vorstand Personal und Recht, Deutsche Lufthansa AG, sagt: "Ich freue mich über den weiteren substantiellen Beitrag der Cockpitbeschäftigten zur Krisenbewältigung. Wir wollen die Laufzeit des Krisentarifvertrags nutzen, um mit der Vereinigung Cockpit nachhaltige strukturelle Lösungen als Reaktion auf die veränderten Rahmenbedingungen zu vereinbaren und Kündigungen auch nach der Laufzeit vermeiden zu können."
Daher setzen Lufthansa und VC die Verhandlungen 2021 fort, um in Anbetracht einer besseren Prognostizierbarkeit nachhaltige Lösungen für die Zeit nach Auslaufen des Krisentarifvertrags zu vereinbaren.
Die Geltung der Krisenvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen zuständigen Gremien.
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