Check-in-Gebühr darf nicht teurer als Ticket sein
In einem noch nicht rechtskräftigten Urteil hat das Landgericht Korneuburg in Österreich überhöhte Check-in-Gebühren für Flugpassagiere für unzulässig erklärt. Hier liege die Gebühr, für den Passagier überraschend, sogar über dem Flugpreis.
Die durch den österreichischen Verein für Konsumenteninformation, einer mit der Stiftung Warentest vergleichbaren Stelle, im Auftrag des Sozialministeriums von Österreich angestrengte Entscheidung, hatte sich mit den Abfertigungsgebühren bei der Fluggesellschaft Laudamotion GmbH befasst. Die Airline hatte für ein Check-in am Flughafenschalter eine zusätzliche Gebühr von 55 Euro verlangt, wenn ein Passagier im sogenannten „Standard-Tarif“ reist. Nur bis zu zwei Stunden vor Abflug ist das Selbst-Check-in online ohne weitere Kosten möglich, sofern davon jeweils ein DIN-A4-Ausdruck als Beleg mitgeführt wird.
Das Landgericht beurteilte die Höhe der Kosten als „ungewöhnlich“ und „exorbitant“, da nur eine einfache Nebenleistung erbracht werde. Es sei schwer nachvollziehbar, dass der Passagier hierfür teilweise mehr als den eigentlichen Ticketpreis entrichten müsse. Ärgerlich sei zudem, dass die überraschende Höhe der Gebühr für das Flughafen-Check-in nur durch aktives Anklicken angezeigt werde. Kunden, die die Zwei-Stunden-Frist versäumten, oder in der Zeit technisch keinen Netzzugriff hätten, seien dann aber zum Flughafen-Check-in gezwungen.
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