Kartellbeschwerde gegen airberlin-Hilfen

Ryanair will Lufthansa-Übernahme verhindern
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Kartellbeschwerde gegen airberlin-Hilfen

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Die irische Niedrigpreisfluggesellschaft Ryanair hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Bundeshilfen für airberlin eingereicht. Die Hilfen verstießen gegen Wettbewerbsrecht und dienten nur dazu, Lufthansa eine schuldenfreie Übernahme zu ermöglichen.

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Ryanair habe am Dienstag beim deutschen Bundeskartellamt sowie bei der EU-Wettbewerbskommission Beschwerde über den "offensichtlichen Komplott" (Ryanair wörtlich) zwischen der deutschen Regierung, Lufthansa und airberlin eingereicht, teilte das Unternehmen mit. Hierbei würden die airberlin-Anteile unter Ausschluss der größten Wettbewerber zerstückelt und sowohl die Wettbewerbsregeln der EU als auch die Bestimmungen zu staatlichen Beihilfen ignoriert. Angesichts der Tatsache, dass die deutsche Regierung unmittelbar in diesen Verhandlungen involviert sei, scheine es unwahrscheinlich, dass das Bundeskartellamt aktiv werde. Unter diesen Voraussetzungen und in Anbetracht des Ausmaßes der Umverteilung von Marktanteilen und daraus resultierenden Implikationen für den Europäischen Markt, sei es umso wichtiger, dass die Europäische Kommission unverzüglich und entschieden handele. 

 Ryanair beklagt außerdem, dass die airberlin-Insolvenz "künstlich erzeugt" worden sei, damit Lufthansa eine schuldenfreie airberlin übernehmen könne. Dies widerspreche sämtlichen Wettbewerbsregeln Deutschlands und der EU. Jetzt unterstütze sogar noch die deutsche Regierung diesen "von Lufthansa initiierten Deal" (Ryanair) mit staatlichen Beihilfen in Höhe von 150 Millionen Euro, so dass Lufthansa airberlin übernehmen könne und die Preise für Inlandsflüge noch teurer würden, als sie es ohnehin schon seien. Deutsche Reisende sowie Deutschland-Besucher müssten höhere Ticketpreise erdulden und für dieses Lufthansa-Monopol bezahlen.

Laut EU und deutschem Wettbewerbsrecht dürften Staatshilfen nur im Ausnahmefall genehmigt werden und nur, um etwa punktuell Arbeitsplätze eines Unternehmens in einer Krisensituation zu erhalten. Grundsätzlich unzulässig wäre jede dauerhafte Subventionierung von Unternehmen. Das Bundeskartellamt muss außerdem prüfen, ob durch den geplanten Verkauf von airberlin-Bestandteilen an deren Konkurrenten einseitige Marktmacht entsteht, die den freien Wettbewerb behindert.

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