Die Entscheidung fiel mit 32 gegen 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Unbestritten blieb dabei, dass die Schweizer Luftwaffe ihre Flotten (F/A-18 und F-5E) ersetzen muss, damit die Armee den Verfassungsauftrag der Landesverteidigung respektive des Schutzes der Schweiz und ihrer Bevölkerung weiterhin erfüllen kann.
Keine Gegenanträge gab es auch zum vom Bundesrat beantragten Finanzvolumen für die Beschaffung der Kampfjets. Dieses soll höchstens 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018) betragen.
Eine Minderheit der SiK beantragte, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Dies mit dem Auftrag, auch die bodengestützte Luftverteidigung (Bodluv) in den Planungsbeschluss zu integrieren. Weiter seien die Ziele des gesamten Programms Air2030 inklusive der Erneuerungen des Führungs- und Kommunikationssystems (Projekt C2Air) und der Radarüberwachung (Projekt Radar) darzulegen. Damit könnte das Stimmvolk auch über die Beschaffung eines Bodluv-Systems entscheiden, falls das Referendum ergriffen würde. Dies wurde aber mit 30 gegen 13 Stimmen zurückgewiesen.
100 Prozent Offset gefordert
Beim Thema Offset-Geschäfte stellte sich der Ständerat gegen den Antrag des Bundesrats. Er will eine vollständige Kompensation: Ausländische Unternehmen, die im Rahmen der Flugzeugbeschaffung Aufträge erhalten, sollen 100 Prozent des Vertragswertes durch die Vergabe von Aufträgen in der Schweiz kompensieren: 20 Prozent durch direkte Offsets und 40 Prozent durch indirekte Offsets im Bereich der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis sowie 40 Prozent durch indirekte Offsets in den folgenden Branchen: Maschinenindustrie; Metallindustrie; elektronische und elektrotechnische Industrie; optische Industrie; Uhrenindustrie; Fahrzeugbau- /Waggonbau-Industrie; Gummi- und Plastikerzeugnissen; chemische Erzeugnisse; Luft- und Raumfahrt; Informatikindustrie / Software-Engineering; Kooperationen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Mehrheit im Ständerat argumentiert unter anderem, dass nur eine vollständige Kompensationspflicht sicherstelle, dass sich die Wirtschaft in einem Abstimmungskampf geschlossen hinter die Vorlage stelle. Für eine vollständige Kompensation hatte sich namentlich der Verband der Maschinenindustrie Swissmem und der Groupe romand pour le matériel de défense et de sécurité stark gemacht.
Der Bundesrat hatte nach der Vernehmlassung von einer vollständigen Kompensation abgesehen. Nach seinem Willen sollen die Beschaffungen nur zu 60 Prozent kompensiert werden müssen. Er begründet dies damit, dass Offsets die Beschaffung verteuern. Bei einem so grossen Volumen sei es zudem schwierig, die letzten 40 Prozent Offsetgeschäfte zu realisieren, ohne den normalen Handel zu verdrängen.
Im Ständerat unbestritten ist, dass alle Landesteile von den Offsetgeschäften profitieren sollen. Er will im Planungsbeschluss einen Verteilschlüssel verankern: Demnach würden 65 Prozent der Geschäfte in der Deutschschweiz kompensiert, 30 Prozent in der Westschweiz und 5 Prozent in der italienischsprachigen Schweiz.
Mit seinen Entscheiden folgt der Ständerat den Mehrheitsanträgen seiner sicherheitspolitischen Kommission. Diese hatte diverse Organisationen angehört, darunter die Schweizerische Offiziersgesellschaft, Pro Militia, die Gesellschaft für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und die Association for Swiss Industry Participation in Security and Defence Procurement Programs (Asipro).
Am Zug ist nun der Nationalrat, der die Vorlage in der Winterssession beraten wird. Eine allfällige Referendumsabstimmung ist für den 27. September 2020 vorgesehen. Ende 2020 stehen dann die Typenwahl für neue Kampfflugzeuge und für ein neues System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite an.
Wichtig: Auch wenn das Volk bei einer allfälligen Abstimmung dem Planungsbeschluss für das neue Kampfflugzeug zustimmt, wird der Bundesrat die konkrete Beschaffung von Flugzeugen dem Parlament im Rahmen einer Armeebotschaft vorlegen. Dies ist mit der Armeebotschaft 2022 vorgesehen.