Die zuständige Direktion des EDA (Eidgenössisches Department für auswärtige Angelegenheiten), prüfte bereits seit letztem Herbst die Unterstützungsdienstleistungen von Pilatus in Saudi-Arabien, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Jordanien.
Nach „vertiefter Prüfung“ gelangte die Politische Direktion zum Schluss, dass diese Dienstleistungen gegen Artikel 1 Buchstabe b des BPS verstoßen, „weil sie nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes vereinbar sind“.
Konkret geht es um den technischen Support, das Ersatzteilmanagement sowie die Problembehebung am Flugzeugtyp PC-21 und an Simulatoren. Diese Art von Dienstleistungen stellt eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar und fällt daher unter die Meldepflicht gemäss dem Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS), so das Ministerium.
Die Pilatus Flugzeugwerke AG hat nun eine Frist von 90 Tagen, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen. Für die Tätigkeiten zugunsten der Streitkräfte Katars und Jordaniens bestehen hingegen keine Anhaltspunkte, um ein Verbot auszusprechen, hieß es.
Weiter prüfte das die Politische Direktion, ob die Pilatus Flugzeugwerke AG gegen die Meldepflicht verstoßen hat. Sie kam zu der Auffassung, dass Anhaltspunkte vorliegen, wonach Pilatus ihren gesetzlichen Pflichten im vorliegenden Fall nicht nachgekommen ist und hat deshalb eine Anzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht.
Pilatus hat bisher keine Stellungnahme abgegeben. In früheren Interviews betonte Pilatus CEO Oscar J. Schwenk jedoch, dass man über alle notwendigen Bewilligungen verfügt habe und keine weitere Information notwendig war, weil das Servicegeschäft im Zusammenhang mit dem Verkauf der PC-21 genehmigt worden sei.
Saudi-Arabien bestellte 2012 insgesamt 55 der Turboprop-Schulflugzeuge der aktuelle Unterstützungsvertrag wurde 2017 geschlossen. Etwa ein Dutzend Pilatus-Mitarbeiter sind in Saudi-Arabien tätig. Die VAE hat 25 PC-21 im Wert von 500 Millionen Franken gekauft.
Pilatus kann nun innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben. Für das Unternehmen ist das Verbot ein herber Schlag, der Zweifel an der Verlässlichkeit des Herstellers säht. Das würde es erschweren, neue Aufträge zu gewinnen.
PC-21-Trainer fliegen auch in Singapur, Australien, der Schweiz und seit letztem Jahr auch in Frankreich. Wie im Schulflugzeuggeschäft üblich sind die Auftragseingänge erratisch. Ein stabiles Servicegeschäft hat daher für Pilatus hohe Bedeutung.