Besondere Verfahren notwendig
NH90 zurück im „Interimsflugbetrieb“

Weil „notwendige technische Nachbesserungen“ lange dauern können hat die Bundeswehr für den NH90 spezielle Verfahren ausgearbeitet, um den NH90 im „Interimsflugbetrieb“ wieder nutzen zu können.

NH90 zurück im „Interimsflugbetrieb“

Es geht um die Vermeidung von Triebwerksschäden, die zum Einsatz der Feuerlöschanlage und in deren Folge zu einem Kurzschluss im Overhead-Control-Panel mit diversen Avionik-Fehlfunktionen führen könnte.

Eine von mehreren Anpassungen bei den Betreibsverfahren ist deshalb beispielsweise das „Ventilieren vor jedem Triebwerksstart, um eine Vorschädigung auszuschließen. Das Risiko einer Triebwerksstagnation und die damit zusammenhängenden Fehlfunktionen im OHCP können so auf ein verantwortbares Maß minimiert werden“, so das Verteidigungsministerium.

Folglich habe „der Flugsicherheitsausschuss beim Luftfahrtamt der Bundeswehr am 20. Februar 2015 dem Inspekteur des Heeres empfohlen, den Flugbetrieb NH90 als Interimsflugbetrieb unter Anwendung der geänderten Verfahren sukzessiv wieder aufzunehmen. Der Inspekteur des Heeres hat sich der Empfehlung angeschlossen“.

Die zur Beseitigung dieses Fehlers notwendigen technischen Nachbesserungen werden derzeit vom Hersteller entwickelt.

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Erscheinungsdatum 05.09.2023