Die Bundesregierung wolle die internationale Allianz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) auch militärisch unterstützen, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag mit. Der Bundestag müsse dem Antrag des Kabinetts aber noch zustimmen. Insgesamt bis zu 1200 Soldaten sollen sich an diesem Einsatz der Bundeswehr beteiligen. Er umfasst die Komponenten Luftbetankung, Aufklärung, "seegehender Schutz" sowie Stabspersonal zur Unterstützung.
Eine deutsche Fregatte mit rund 200 Mann Besatzung soll den französischen Flugzeugträger "Charles de Gaulle" im östlichen Mittelmeer begleiten und schützen. Die "Charles de Gaulle" ist Frankreichs einziger Träger und dient als schwimmende Luftwaffenbasis vor der syrischen Küste. Auf ihr sind Jets stationiert, die Luftangriffe gegen den IS in Syrien durchführen. Frankreich hat um Beteiligung am Schutz seines Trägers gebeten. Welche deutsche Fregatte dafür entsandt wird, steht noch nicht fest.
Außerdem sollen deutsche Airbus A310 MRTT-Tankflugzeuge die Einsätze der Anti-IS-Koalition unterstützen. Dadurch sollen deren Flugzeuge länger über dem Einsatzgebiet verfügbar bleiben. Deutsche Radarsatellliten des Systems SAR-Lupe vom Kommando Strategische Aufklärung in Bonn sollen rund um die Uhr und bei jedem Wetter Informationen über Aktivitäten und Infrastruktur des Gegners, aber auch über die Lage ziviler Objekte, sammeln und damit Frankreichs Satelliten-System Helios für die optische Aufklärung unterstützen.
Die deutsche Luftwaffe wird außerdem mit einer vom Verteidigungsministerium noch ungenannten Zahl von Tornado-Aufklärern zum Einsatz kommen. Die mit dem digitalen Aufklärungssystem RecceLite ausgerüsteten Tornados fliegen "zum Eigenschutz" bewaffnet. Es sei nicht geplant, Waffen gegen Bodenziele einzusetzen, so das BMVg. RecceLite ist in der Lage, hochauflösendes digitales Bildmaterial bei Tage und Nacht mit Hilfe von Infrarot- und optischen Sensoren aus niedrigen und mittleren Höhen zu sammeln und in Echtzeit an Bodenstationen zu übertragen.
Rechtsgrundlage für die Entsendung ist, laut BMVg, die Unterstützung Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen den IS auf der Grundlage des im Artikel 51 der VN-Charta verbrieften Rechts auf kollektive Selbstverteidigung in Verbindung mit dem Aufruf des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen an alle Nationen, die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des sogenannten IS in Syrien zu ergreifen (Resolution 2249 vom 20. November). Dort heißt es unter anderem: Die Nationen werden aufgefordert, „sofern es ihnen möglich ist, sich dem Kampf gegen den IS anzuschließen und ihre Anstrengungen zur Verhinderung von weiteren Angriffen der Gruppe zu verdoppeln.“ Die Staaten werden zudem dazu aufgerufen „in den vom IS kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien mit allen Mitteln in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, der VN-Charta und den Menschenrechten tätig zu werden, um Terrorakten zuvorzukommen, diese zu unterbinden sowie die Rückzugsräume zu zerstören.“
Die Unterstützung Frankreichs erfolgt zudem im Rahmen der Beistandspflicht unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Artikel 42 (7) des EU-Vertrags. Die Entsendung erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 (2) des Grundgesetzes.
Schon jetzt bildet die Bundeswehr zusammen mit internationalen Partnern im Nordirak kurdische Peschmerga für ihren Kampf gegen den IS aus. Auch Lieferungen mit Material, Waffen und Munition haben sie hierfür erhalten. Der deutsche Beitrag im Nordirak soll von rund 100 auf bis zu 150 Soldaten aufgestockt werden.
Außerdem hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen angekündigt, dass bis zu 650 deutsche Soldaten zur Friedenssicherung ins westafrikanische Mali geschickt werden und besonders die Bereiche Logistik und Aufklärung verstärken sollen. Dies würde Frankreich zusätzlich entlasten.
Der Deutsche Bundestag muss noch zustimmen. Dazu wird der Bundestag in insgesamt drei Lesungen beraten und danach beschließen. Der geplante Einsatz ist auf zunächst ein Jahr befristet.




