Tiger darf mit Auflagen wieder fliegen

Flugsicherheitsausschuss
Tiger darf mit Auflagen wieder fliegen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 22.09.2017
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Eine Unfallursache wurde bisher allerdings nicht gefunden. Deshalb gibt es für die Kampfhubschrauber des Heeres vorerst Einschränkungen bei der Geschwindigkeit, gekoppelt an Gewichtsgrenzen und in der Verwendung des Autopiloten. Vor der Wiederaufnahme und während des Flugbetriebs sind zudem Inspektionen an dem Waffensystem durchzuführen.

„Mit diesen Auflagen wird ein breites Spektrum an möglichen Unfallursachen abgedeckt. Die Einschränkungen im operativen Bereich und Einsatz des Hubschraubers sind gering und hinnehmbar“, so die Bundeswehr.

Was die Unfalluntersuchung betrifft, so wurden laut Bundeswehr bisher Unterschiede beim Vergleich des Unfallluftfahrzeugs zu dem zweiten Fluggerät der Rotte gefunden. Es gab bei hoher Geschwindigkeit eine auffällige Abweichung bei der Längssteuerung. Zudem wurden bei der Flugsteuerung Unterschiede zu anderen Fluggeräten des gleichen Typs festgestellt. Dadurch konnten verschiedene Ursachen ausgeschlossen werden.