Das VBS hat den Bundesrat (Regierung) bei seiner Sitzung am Mittwoch (24. August) über den aktuellen Verfahrensstand und das weitere Vorgehen bezüglich der Volksinitiative "Stopp F-35" informiert.
Das VBS wird die Botschaft bezüglich der Volksinitiative "Stopp F-35" so rasch als möglich erarbeiten und dem Bundesrat unterbreiten hieß es bei der Sitzung des Bundesrats am Mittwoch (24. August). Die Botschaft soll dem Parlament bis zur Wintersession überwiesen werden und nicht schon zur Herbstsession wie von der Initiative gefordert. Bei der Forderung, die Abstimmung im März 2023 durchzuführen, blieben Bundesrat und Parlament für die Erarbeitung und Behandlung der Botschaft zur Volksinitiative nur knapp mehr als ein Monat übrig, so die Begründung.
Eine Verzögerung der Beschaffung des F-35A hätte schwere Folgen für die Sicherheit der Schweiz sagte das VBS. Bereits Mitte Mai 2022 hat der Bundesrat festgehalten, dass die Beschaffungsverträge nach Annahme der Verpflichtungskredite durch das Parlament unterzeichnet werden sollen.
Werden die Beschaffungsverträge nicht bis Ende März 2023 unterzeichnet, sind Nachverhandlungen erforderlich, um die Gültigkeit der Offerte zu verlängern. Dies kann aufgrund von Inflation und gestiegener Nachfrage nicht zu den festgelegten Preisen erfolgen. Ausserdem wird die Auslieferung der neuen Kampfflugzeuge angesichts der verschiedenen Bestellungen mit grosser Wahrscheinlichkeit verzögert: Finnland hat am 10. Dezember 2021 den Kauf von 64 F-35A beschlossen, Deutschland will bis zu 35 Stück beschaffen und auch Kanada hat entschieden, 88 F-35A zu beschaffen.
"Eidgenössische Volksinitiativen entfalten keine rechtliche Vorwirkung. Aus staatspolitischen Gründen kann es darum nicht angehen, ein Präjudiz zu schaffen und auf den Fahrplan des Initiativkomitees einzugehen. Der Bundesrat würde Hand bieten zu einer funktionswidrigen Verwendung des Instrumentes der Volksinitiative als faktisches Finanzreferendum. Dies hätte weitereichende Konsequenzen für laufende und zukünftige Geschäfte des Bundesrates und widerspricht den Interessen der Eidgenossenschaft, staatspolitisch und rechtlich korrekt zu handeln", erklärte das VBS generell.