Österreich und Schweiz arbeiten beim Luftpolizeidienst enger zusammen

Staatsvertrag unterzeichnet
Österreich und Schweiz arbeiten beim Luftpolizeidienst enger zusammen

Veröffentlicht am 28.09.2017
Österreich und Schweiz arbeiten beim Luftpolizeidienst enger zusammen

Das bisherige Abkommen beschränkte die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Österreich auf den Austausch von Informationen und Daten. Die Überwachung und Begleitung eines verdächtigen Luftfahrzeuges über die Staatsgrenze hinaus war nicht möglich.

Das neue erweiterte Abkommen erlaubt es den österreichischen Piloten, ein Luftfahrzeug über die Schweizer Staatsgrenze hinaus unter anderem zu verfolgen, zu identifizieren und mit diesem in Funkkontakt zu treten. Umgekehrt gelten für die Schweizer Armee dieselben Rechte. Der Einsatz von Waffen im Gebiet des jeweils anderen Staates ist hingegen in jedem Fall ausdrücklich verboten.

Durch die zu erwartenden Synergieeffekte können in weiterer Folge beiden Staaten die Aufgabe der Luftraumüberwachung effizienter und ressourcenschonender erfüllen, so der österreichische Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil. Das Abkommen ist mit der Neutralität vereinbar: Aufgaben der militärischen Landesverteidigung sowie Befugnisse zum exekutiven Waffengebrauch werden nicht erteilt, heißt es.

Nach der Umsetzung des Abkommens mit der Schweiz werden die Erfahrungen evaluiert. Folgeabkommen mit anderen Nachbarstaaten sind nicht auszuschließen. Die Schweiz hat bereits ähnliche Abkommen mit Deutschland, Italien und Frankreich abgeschlossen.

Als permanente Einsatzaufgabe überwacht der Verband Luftraumüberwachung der Luftstreitkräfte den österreichischen Luftraum rund um die Uhr. Die Abfangjäger steigen 60 Mal pro Jahr für einen Einsatzflug auf, dass bedeutet im Durchschnitt ein Einsatz pro Woche.