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ESA beauftragt Entwicklung von Ariane 6 und Vega C

    Europäische Startraketen
    ESA beauftragt Entwicklung von Ariane 6 und Vega C

    Die ESA hat heute die Verträge für die Neuentwicklung der Ariane 6 und der Startanlage sowie die Weiterentwicklung der Vega C unterschrieben.

    ESA beauftragt Entwicklung von Ariane 6 und Vega C

    Das Auftragsvolumen beläuft sich auf 2,4 Mrd. Euro für die Ariane 6 (Airbus Safran Launchers), 600 Mio. Euro für die Startanlage (CNES) und 395 Mio. Euro für die Vega C (ELV).

    Der neue Träger soll eine „kostengünstige“ Mischung aus Ariane 5 und VEGA repräsentieren und flexibel mit Boostern versehen werden können. Foto und Copyright: ESA

    Die Ariane 6 soll 2020 erstmals fliegen, die Vega C bereits 2018. Ziel sind Trägersyssteme, „die die auf dem Weltmarkt äußerst wettbewerbsfähig sind und den Mitgliedstaaten der ESA einen Zugang zum Weltraum zu voll wettbewerbsfähigen Preisen garantieren", so ESA-Generaldirektor Jan Wörner.

    Erstmals übernimmt aus Sicht der ESA die Industrie „die volle Verantwortung für die Entwicklung und den Einsatz der Träger, und sie verpflichtet sich, diese der ESA und den anderen institutionellen europäischen Akteuren zu festgelegten wettbewerbsfähigen Preisen zu liefern." 

    Hauptauftragnehmer sind Airbus Safran Launchers (ASL) für die Ariane 6 und ELV für die Vega C. Bei der Feststoffantriebsstufe P120C, die bei der Vega C als Erststufe und bei der Ariane 6 als Zusatzrakete zum Einsatz kommen wird, arbeiten ASL und ELV eng zusammen.

    Das modulare Konzept der Ariane sieht je nach erforderlicher Leistung die Verwendung von zwei (Ariane 62) bzw. vier (Ariane 64) Zusatzraketen vor.

    Der Standort der Startanlage für die Ariane 6 an Europas Raumflughafen in Kourou in Französisch-Guayana wurde ausgewählt, und der Hauptauftragnehmer - das CNES - führt bereits Aushubarbeiten durch. Zu dem neuen Komplex werden auch Anlagen für die Vorbereitung der Träger gehören.

    Die drei Verträge sind die Folge des auf der Ministerratstagung der ESA im Dezember 2014 in Luxemburg gefassten Beschlusses, „Europas Führungsposition auf dem sich rasch wandelnden Markt für kommerzielle Startdienste zu behaupten und gleichzeitig den Bedarf institutioneller europäischer Missionen zu decken“.

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    Erscheinungsdatum 05.05.2023