38 zusätzliche Flugzeuge für den LH-Konzern
Airberlin-Leasing: Kartellamt gibt grünes Licht

Die Deutsche Lufthansa darf 38 Flugzeuge bei airberlin leasen. Am Montag gab das Bundeskartellamt grünes Licht für den Mietvertrag.

Airberlin-Leasing: Kartellamt gibt grünes Licht

Das Bundeskartellamt hat am Montag den "Wetlease"-Vertrag über 38 Passagierflugzeuge zwischen der Lufthansa und airberlin freigegeben. Der Wetlease-Vertrag sieht die Überlassung von 38 Flugzeugen der Muster Airbus A319 und A320 mitsamt Cockpit-Crew und Kabinenpersonal an deutschen und österreichischen Flughäfen im Rahmen einer sechsjährigen Laufzeit mit Verlängerungsoption zwischen Lufthansa und ihren Tochtergesellschaften Eurowings und Austrian Airlines einerseits und airberlin andererseits vor. Wie beim Wetlease üblich, verbleibt die operative Verantwortung für Flugbetrieb, Crewplanung und Wartung beim Wetlease-Geber, airberlin.

Unsere Highlights

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: „Die Übernahme von Flugzeugen eines Wettbewerbers ist wettbewerblich anders zu bewerten als etwa die Übernahme des gesamten Unternehmens. Die Vereinbarung zwischen Lufthansa und Air Berlin weist keinen konkreten Bezug zu den geflogenen Strecken auf. Lufthansa übernimmt Flugzeuge, nicht aber die Slots von Air Berlin. Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass die Übernahme der Flugzeuge auch keinen Einfluss auf die Neuvergabe der Slots hat, die bislang von Air Berlin genutzt wurden. Natürlich hat Lufthansa mit den neuen Flugzeugen die Möglichkeit zu expandieren. Dieser Zuwachs ist jedoch nicht ausreichend, um eine Untersagung des Vorhabens zu tragen.“

Sponsored

Das Bundeskartellamt hatte umfassende Marktdaten ausgewertet und mit vielen Marktteilnehmern gesprochen. Mehrere Wettbewerber der Lufthansa hatten sich mit Stellungnahmen gegen das Vorhaben gewandt, die befragten Kunden und Reisevermittler hatten dagegen mehrheitlich keine schweren wettbewerblichen Bedenken geltend gemacht. Ferner hat sich das Bundeskartellamt eng mit dem deutschen Flughafenkoordinator ausgetauscht. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Wetlease-Vertrag sich nicht auf die Neuvergabe der von Air Berlin zurückgegebenen Slots auswirkt.

Aufgrund der materiellen wettbewerblichen Bewertung des Vorhabens könne die Frage offen gelassen werden, ob es sich bei dem Wetlease-Vertrag überhaupt um eine Fusion im Sinne des deutschen Kartellrechts handele, so das Kartellamt.

Andere Teile der laufenden Restrukturierung der Air Berlin – insbesondere das geplante Joint Venture zwischen der TUI, Etihad und der Niki – waren nicht Gegenstand des beim Bundeskartellamt angemeldeten Vorhabens und der hier durchgeführten fusionskontrollrechtlichen Prüfung.

Die aktuelle Ausgabe
FLUGREVUE 04 / 2023

Erscheinungsdatum 06.03.2023