Alkohol und Drogen im Cockpit
Einführung von Stichproben bei Piloten

Zum 21. April tritt eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes in Kraft: Piloten müssen ab sofort mit stichprobenartigen Kontrollen auf Alkohol-, Drogen- und Medikamentenkonsum rechnen.

Einführung von Stichproben bei Piloten

Die im vergangenen Jahr beschlossene Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf den Absturz eines Germanwings-Flugzeugs am 24. März 2015 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf. In Haaren und Körpergewebe des Co-Piloten, der den Absturz mutwillig herbeiführte, wurden Schlafmittel und Antidepressiva nachgewiesen.

Auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums wurden mehrere Maßnahmen ergriffen, um den Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten im Cockpit zu bekämpfen. Neben der Einführung von entsprechenden Kontrollen sollen auch die Anlaufstellen für Piloten ausgebaut werden. Eine neu geschaffene flugmedizinische Datenbank soll für mehr Informationsaustausch sorgen. Allerdings hapert es hier noch bei der Umsetzung. Hinzu kommen personelle Engpässe beim Luftfahrtbundesamt: von den sechs Stellen für ärztliche Mitarbeiter sind momentan zwei unbesetzt.

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Die Vereinigung Cockpit sieht die Einführung von Drogen- und Alkoholtests kritisch. Bereits im Gesetzgebungsverfahren versuchte die Pilotengewerkschaft darzulegen, dass entsprechende Kontrollen „nachweislich keinen relevanten Gewinn für die Flugsicherheit darstellen“. Die Vereinigung drängt stattdessen auf deutlich mehr Hilfsangebote in Form kollegialer Unterstützungsprogramme.

Piloten mit positiven Proben müssen neben dem Verlust ihrer Arbeitsstelle auch mit hohen Strafen rechnen. Das Luftverkehrsgesetz sieht bei „Einfluss von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen“ Geldbußen von bis zu 50.000 Euro vor.

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Erscheinungsdatum 06.03.2023