IT-Panne bei der Lufthansa: Das steht Fluggästen jetzt zu

Alle Flüge von und nach Frankfurt abgesagt
IT-Panne bei der Lufthansa: Das steht Fluggästen zu

Zuletzt aktualisiert am 15.02.2023

Seit dem Morgen ging bei der Lufthansa und ihren Konzernairlines gar nichts mehr. Alle Verbindungen von und nach Frankfurt mussten abgesagt werden.

Manuelle Abfertigung nicht möglich

Vor allem die Systeme zum Boarden der Passagiere waren von der Computerpanne betroffen. Weil durch den IT-Ausfall wichtige Passagierinformationen fehlten, war auch eine manuelle Abfertigung der Fluggäste nicht möglich. Um zu verhindern, dass das Drehkreuz Frankfurt innerhalb kürzester Zeit vollläuft, leitete die Deutsche Flugsicherung anfliegende Maschinen auf Düsseldorf, Köln und Nürnberg um.

Lufthansa Pilots Launch Two-Day Strike
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Ursache für den Computerausfall ist offenbar ein kaputtes Glasfaserkabel der Telekom, das ein Bagger bei Bauarbeiten an einer Bahnstrecke durchtrennt hatte. Die Störung betraf den gesamten Großraum Frankfurt. Die Reparatur soll nach Auskunft der Telekom bis zum Nachmittag dauern.

Lufthansa trägt Verantwortung

Noch ist unklar, wie viele Flüge und Passagiere von den Verspätungen und Flugabsagen betroffen sind. Neben Frankfurt stauten sich die Fluggäste vor allem auch am zweiten Lufthansa-Drehkreuz in München. Dort ist eine komplette Sperrung noch nicht erfolgt. Die Lufthansa empfahl den betroffenen Fluggästen, auf die Bahn umzusteigen. Möglicherweise haben die Passagiere dabei nicht einmal einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung. Julian Navas, Rechtsexperte des Fluggastportals AirHelp, betonte anlässlich der IT-Panne: "Da es sich um einen technischen Fehler außerhalb der Verantwortung der Lufthansa handelt, gelten in diesem Fall keine Entschädigungsansprüche der Passagiere."

EU-Verordnung regelt Ansprüche

"Denn nur, wenn außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle vorliegen, haftet die Fluggesellschaft dafür. Nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Passagiere dann ab einer Flugverspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung", erklärt der Rechtsexperte. "Die Umbuchung auf einen anderen Flug muss von der ausführenden Airline selbst umgesetzt werden. Innerdeutsche Flüge können optional auf eine Bahnfahrkarte umgelegt werden, so wie es die Lufthansa aktuell auch den betroffenen Passagieren empfiehlt." Wichtig sei, dass die Fluggäste die Belege für Zugtickets oder andere Beförderungsmittel aufbewahren, damit sie die Kosten der Lufthansa in Rechnung stellen können, so Navas.

Entschädigung, E-Mails, Essen und Getränke

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten.

Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen.

Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Fluggesellschaft auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.

Außerdem kann der Passagier Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigungspauschale haben: Sie beträgt je nach Flugdistanz und Dauer der Verspätung bis zu 600 Euro.