Die Piloten eines aus Genf eintreffenden Airbus A320 von British Airways hatten nach der Landung erklärt, in der Flughafenumgebung mit einer Drohne kollidiert zu sein. Das Flugzeug wurde daraufhin von Technikern ohne Befund inspiziert und danach zum nächsten Flug freigegeben.
Die Unfalluntersuchungsbehörde "Air Accidents Investigation Branch" (AAIB) hat ihre Ermittlungen ebenfalls eingestellt, da sich nicht genug Spuren fanden, welche Art von Objekt das Flugzeug getroffen haben könnte. Auch die britische Polizei hatte weiträmige Gebiete bei Richmond durchsucht, ohne etwas zu finden.
Damit lässt sich der von vielen Medien gemeldete Zwischenfall nicht belegen. Der britische "Guardian" meldete, der Verkehrsminister habe erklärt, ein Pilot habe viele Dinge im Landeanflug zu erledigen und es sei nicht sicher, was er beobachtet habe. Im letztjährigen Sommerhalbjahr waren 23 Drohnenzwischenfälle in England gemeldet worden, davon zwei nahe Heathrow.
Nahe Flughäfen dürfen Drohnen grundsätzlich nicht betrieben werden. In Großbritannien liegt bei Drohnenflügen außerdem die maximal zulässige Flughöhe bei 122 Metern, wobei ständiger Sichtkontakt des Piloten zur Drohne bestehen muss. Kameradrohnen dürfen Menschen dort nicht näher als 50 Meter kommen. Fahrzeuge, Gebäude und Menschenansammlungen müssen weiträumig umflogen werden.