Eintägiger Lufthansa-Pilotenstreik am Donnerstag

Keine Abflüge aus Deutschland bei LH und LH Cargo
Lufthansa-Piloten streiken am Donnerstag

ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.02.2026
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Luftaufnahme des Vorfelds von Terminal 1 am Frankfurter Flughafen
Foto: Fraport AG; Fototeam

Die Vereinigung Cockpit (VC) teilte am Mittwoch mit, sie habe die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa Passage Airline (LHA) und der Lufthansa Cargo (LCAG) für den 12. Februar 2026 zu einem eintägigen Streik aufgerufen. Der Arbeitskampf betreffe alle Flüge, die am Donnerstag im Zeitraum von 00.01 Uhr bis 23.59 Uhr Ortszeit von deutschen Flughäfen starteten. Zum Streik aufgerufen seien Mitglieder der Vereinigung Cockpit in den Flugbetrieben Lufthansa und Lufthansa Cargo.

Dauerstreit um Arbeitgeberanteil der Altersversorgung

Hintergrund des Arbeitskampfes seien Verhandlungen über die betriebliche Altersversorgung der Pilotinnen und Piloten der Lufthansa und Lufthansa Cargo. Bis 2017 hatten Pilotinnen und Piloten eine klassische Betriebsrente mit garantierten Auszahlungen erhalten. Auf Drängen des Arbeitgebers wurde diese Regelung durch ein kapitalmarktfinanziertes Modell ersetzt, das das frühere Versorgungsniveau deutlich verfehle, so die VC. Da die betriebliche Altersversorgung für Pilotinnen und Piloten ein zentraler Bestandteil der Absicherung im Alter sei und mindestens ebenso wichtig wie die gesetzliche Rente, sei die Vereinigung Cockpit im Mai 2025 Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eingetreten. Insgesamt sieben Verhandlungsrunden seien aber ohne greifbares Ergebnis verlaufen.

Passagiere haben Entschädigungsanspruch

Unterdessen wies das kommerzielle Fluggastrechte-Portal AirHelp darauf hin, dass Passagiere bei Verspätungen über drei Stunden und Flugausfällen durch diesen "nicht externen" Streik EU-Entschädigungszahlungen nach EG 261 geltend machen könnten. Außerdem bestehe ein Anspruch auf eine Alternativbeförderung, welche die bestreikte Airline vorschlagen müsse.

Flugausfälle und -verspätungen könnten, so AirHelp, zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechne sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch sei abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere könnten ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.