Der letzte Flug am Montagabend ging nach Nürnberg – und zögerte das Ende der Germania bis in den nächsten Morgen hinaus: Um 1.08 Uhr setzte die A319 mit der Flugnummer ST3711 aus Fuerteventura kommend auf dem Franken-Airport auf. Danach war Schluss. Nach fast 33 Jahren im Geschäft stellte Germania noch in der Nacht den Flugbetrieb ein. „Leider ist es uns schlussendlich nicht gelungen, unsere Finanzierungsbemühungen zur Deckung eines kurzzeitigen Liquiditätsbedarfs erfolgreich zum Abschluss zu bringen“, sagte Karsten Balke, CEO der Germania Fluggesellschaft mbH in einer nach Mitternacht veröffentlichten Mitteilung.
Der kurzzeitige Liquiditätsbedarf war laut Germania entstanden, da insbesondere unvorhersehbare Ereignisse das Unternehmen in großem Umfang belastet hatten. Dazu zählen etwa massive Kerosinpreissteigerungen über den Sommer des vergangenen Jahres bei gleichzeitiger Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar, aber auch erhebliche Verzögerungen bei der Einflottung von Fluggerät sowie eine außergewöhnlich hohe Anzahl technischer Serviceleistungen an der Flotte
Entschädigung: schlechte Karten für Direktbucher
Von der Insolvenz betroffen sind die Germania Fluggesellschaft mbH und ihr Schwesterunternehmen für technische Dienstleistungen, die Germania Technik Brandenburg GmbH, sowie die Germania Flugdienste GmbH. Die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle bleiben von der Insolvenz unberührt.
Germania hatte zuletzt jährlich mehr als vier Millionen Passagiere befördert. Von 18 Abflughäfen in Europa bot sie Verbindungen zu mehr als 60 Zielen innerhalb des Kontinents, nach Nordafrika sowie in den Nahen und Mittleren Osten. Die Flotte umfasste 37 Flugzeuge.
Von der Einstellung des Flugbetriebs betroffene Fluggäste, die ihren Germania-Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, können sich zur Organisation einer Ersatzbeförderung direkt an ihren jeweiligen Reiseveranstalter wenden. Für Passagiere, die ihr Flugticket direkt bei Germania gekauft haben, besteht aufgrund der gültigen Gesetzeslage dagegen kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.