Der heute gebilligte Entwurf für ein überarbeitetes Polizeigesetz, er muss noch vom Parlament bestätigt werden, erlaubt der Bundespolizei, zur Gefahrenabwehr unbemannte Fahrzeugsysteme (also nicht nur fliegende Drohnen, sondern auch Land- und Seefahrzeuge) mit technischen Mitteln zu stören. Dabei dürfen die Drohne selbst, deren Steuereinheit oder die Funkverbindung beeinflusst werden, etwa durch Störsignale, oder zerstört werden. In Deutschland ist grundsätzlich die Bundespolizei für die Sicherheit an Bahnhöfen und Flughäfen zuständig.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte bereits angekündigt, dass die Bundespolizei eine neue Drohnen-Abwehreinheit aufbauen werde, die 341 Planstellen erhalte und einen Jahresetat von 90 Millionen Euro. Die neue Einheit soll weltweite Erfahrungen bei der Drohnenabwehr aus Israel und der Ukraine nutzen.
Geplant ist künftig auch noch eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes. Es soll die rechtlichen Bedingungen klären, unter denen die Bundeswehr in Gefahrensituationen zur Unterstützung der Polizei im Inland hinzugezogen werden könnte, etwa bei der Verfolgung und Abwehr sehr hoch fliegender Drohnen.
In jüngster Vergangenheit waren über deutschen Industrie-, Hafen- und Flughafenanlagen mehrfach ungenehmigte Drohnenflüge gemeldet worden. Teilweise musste daraufhin aus Sicherheitsgründen sogar der Flugverkehr umgeleitet oder örtlich eingestellt werden.
Bundespolizei baut neue Einheit auf :Kabinett beschließt verschärfte Drohnenabwehr
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch verschärfte rechtliche Regeln zum Abschuss von Drohnen gebilligt. Falls der Bundestag der Vorlage zustimmt, darf die Bundespolizei künftig entschiedener gegen illegale Drohnenflüge vorgehen und diese stören oder gewaltsam beenden.
Veröffentlicht am 08.10.2025

Foto: Bundespolizei
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