Die neue Regelung gelte für Fluggäste ab dem 1. September, teilte die EU Generaldirektion für Mobilität und Verkehr mit. Dabei werde nun auch bei Flughäfen mit den neuesten CT-Scannern (Explosive Detection Systems for Cabin Baggage -EDSCB) die sonst geltende Maximalgröße für Flüssigkeitsbehälter von 100 ml pro Behälter durchgesetzt. Viele Flughäfen hatten nach dem Einbau der neuen Scannergeneration unbeschränkte Flüssigkeitsmengen erlaubt. Diese etwaige, lokale Freigabe wird nun durch die EU einheitlich zurückgenommen. Ab dem 1. September 2024 werde die höchstzulässige Größe für einzelne Flüssigkeitsbehälter auf die alte Standardgröße von 100 ml, auch für Flughäfen mit CT-Scanner, zurückkehren. Die neue Beschränkung sei, laut EU, nur "vorübergehend". Für Flughäfen, die bisher nur ältere Scannergenerationen einsetzten, ändere sich nichts.
Reaktion auf technisches Problem
Die neue Regelung sei eine "Vorsichtsmaßnahme" und keine Reaktion auf eine etwaige neue Bedrohung, so die EU. Sie reagiere in Abstimmung mit den internationalen Partnern der EU auf ein nicht näher genanntes "vorübergehendes technisches Problem." Die Kommission arbeite eng mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz zusammen, um rasche technische Lösungen zu entwickeln, die höchste Sicherheitsstandards im Luftverkehr gewährleisteten. Die beiden zugehörigen Rechtsakte seien im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und träten ab dem 1. September 2024 in Kraft.
Die EU-Luftsicherheitsverordnung erzwingt eine allgemeine Beschränkung an EU-Flughäfen und beschränkt den Zugang von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAGs) über 100 ml an den Sicherheitskontrollen. Ausnahmen gelten für spezielle Diäten, Babyprodukte und Medikamente. Diese Einschränkung besteht, weil herkömmliche Sicherheitsausrüstungen, wie Röntgengeräte, flüssige Sprengstoffe nicht effektiv erkennen können.
Kritik vom Flughafenverband
Die europäische Flughafenvereinigung ACI Europe kritisierte die neue Regelung, denn sie bestrafe jene Flughäfen, die in die neueste Sicherheitstechnik investiert hätten. Die hier sogenannten C3-Scanner seien achtmal so teuer in der Anschaffung und viermal so teuer in der Wartung, wie die älteren Durchleuchtungsgeräte. Die überraschende Verschärfung zerstöre das Vertrauen der Flughäfen. Außerdem fehle ein Zeitplan zur Rücknahme der angeblich nur "temporären" Regelung.
Für die Flughäfen ist die Mitnahmemöglichkeit von Flüssigkeiten wichtig, um die Kontrollprozesse zu beschleunigen und um den Absatz von Getränken in den Flughafengeschäften anzukurbeln, die über ihre hohen Mieten wiederum den Flugbetrieb mitfinanzieren.
Die verschärfte Regelung für Kabinengepäck gilt ab September an Verkehrsflughäfen in der EU, in der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen, also dem sogenannten EEA-Raum.
Unser Foto des Schweizer BAZL zeigt die korrekte Flüssigkeitsmitnahme in Behältern von maximal 100-ml-Größe, die am Ende in einer 1-Liter-Klarsichttüte Platz finden müssen.