Nach fast zwei Jahren Pause wegen der Covid-Flaute werde ab dem 27. März der Flug von Singapur-Changi über Frankfurt/Main nach New York (JFK) wieder auf den Airbus A380 umgestellt, teilte die US-Vertretung von Singapore Airlines (SIA) am Donnerstag mit. Das größte Verkehrsflugzeug der Welt fliege mit den neuesten, vergrößerten First-Class-Suiten von SIA erstmals auf dem US-Markt.
An Bord der A380 sind bei SIA insgesamt 471 Sitze installiert: Sechs Suiten der First Class und 78 Sessel der Business Class auf dem Oberdeck und 44 Plätze der Premium Economy Class sowie 343 Sitze der Economy Class auf dem Hauptdeck.
Suiten lassen sich zusammenlegen
Die First Class Suiten verfügen über Schiebetüren, einen drehbaren Sessel, ein eigenes Bett und Bedienung am Platz. Vier der sechs Suiten lassen sich auf Wunsch zu Doppel-Suiten zusammenlegen, wenn Paare gemeinsam reisen. In der Luxusklasse werden die Passagiere mit Champagner der Marken Dom Perignon oder Krug verköstigt, außerdem erhält man hier Schlafanzüge, Lalique-Toilettenartikel und Essen von Leinentischdecken und Wedgewood-Porzellan.
In der Business Class lässt sich der Sessel in ein flaches Bett verwandeln. Alle Sitze weisen in Flugrichtung und haben direkten Zugang zum Gang, so dass man keine schlafenden Nachbarn wecken muss, falls man zur Toilette gehen möchte.
Ab Frankfurt Richtung New York oder Singapur
Die A380 wird auf dem Flugpaar SQ25/26 aus New York (JFK) nach Singapur via Frankfurt eingesetzt. Die Route ist nach den "Vaccinated Travel Lane"-Regeln (VTL) Singapurs von den sonst geltenden Quarantäneregeln für Passagiere nach der Ankunft ausgenommen.
Singapore Airlines verfügt zwischen Frankfurt und New York über sogenannte "Fünfte Freiheits"-Rechte, darf also zwischen Punkten in Drittstaaten zahlende Passagiere befördern. SIAs New York-Flug wird deshalb ab Frankfurt traditionell auch von vielen deutschen Fluggästen genutzt. Die Airline war der weltweit erste Betreiber des Airbus A380.
Korrektur:
In einer ersten Fassung war von "Kabotage"-Rechten die Rede, die aber nur Verkehrsrechte innerhalb eines Drittstaates bezeichnen.