Dobrindt versprach in Berlin für 2017 eine Entlastung um 213 Millionen Euro. Dazu werden die Flugsicherungsgebühren gesenkt. Bleiben werden allerdings vorerst die Luftverkehrssteuern (laut Verbänden eine Milliarde Euro jährlich) und hohe Gebühren für die Passagier- und Gepäckkontrollen (700 Millionen).
Das BMVI setzt sich für weitere Liberalisierung im internationalen Luftverkehr ein. Diese sei aber kein Selbstzweck, sondern beruhe auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Einseitige Vorleistungen zu Lasten deutscher Unternehmen darf es nicht geben, so Dobrindt.
Kein generelles Nachtflugverbot
Um die Flughäfen in Deutschland zu stärken, braucht es Kapazitätserweiterungen, gute Verkehrsanbindungen und bedarfsgerechte Betriebszeiten. Bereits begonnene und in Planung befindliche Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung der deutschen Flughäfen sollten zeitnah umgesetzt werden. Mit den Rekordmitteln für die Infrastruktur und dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 sorgt das BMVI dafür, die Verkehrsanbindungen der Flughäfen weiter zu stärken.
Das BMVI lehnt ein generelles Nachtflugverbot in Deutschland ab. Es begrüßt die Anstrengung der Flughäfen und der Bundesländer, eine stärkere Spreizung der lärmabhängigen Flughafenentgelte vorzunehmen. Zudem behält sich das BMVI vor, gegebenenfalls durch Änderung der Rechtslage nachzusteuern.
Unter Gesichtspunkten wie internationale Verbindungen, Expressfracht oder Forschungszecken sind folgende Flughäfen aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Flughäfen im Bundesinteresse (alphabetische Sortierung nach Ortsnamen): zukünftig Berlin (BER), Braunschweig (BWE), Düsseldorf (DUS), Frankfurt (FRA), Hamburg (HAM), Hannover (HAJ), Köln/Bonn (CGN), Leipzig (LEJ), München (MUC), Nürnberg (NUE), Oberpfaffenhofen (OBF), Stuttgart (STR).
Dobrint bezeichnete das Lufverkehrskonzept als einen klaren Maßnahmenkatalog,“mit dem wir in die nächste Legislaturperiode gehen. Ziel ist es, den Luftverkehrsstandort Deutschland weiter zu stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft zu sichern“.
Das Luftverkehrskonzept fußt auf einer Markt- und Wettbewerbsanalyse „neutraler Experten“. Die Gutachter beschreiben den zunehmenden Wettbewerbsdruck im internationalen Luftverkehr und dass die deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen seit Jahren nicht mehr mit der globalen Wachstumsdynamik mithalten können. Diese Schieflage führen die Gutachter insbesondere auf ungleiche gesetzliche Rahmenbedingungen zurück: Die deutschen Unternehmen haben Sonderbelastungen zu schultern, die ihre Marktposition schwächen und somit auch ihre Spielräume einschränken.
BDL-Präsident Dr. Stefan Schulte sagte: „Der Abbau der wettbewerbsverzerrenden Sonderbelastungen des Luftverkehrs in Deutschland schafft die notwendigen Spielräume für Milliardeninvestitionen in Klima- und Umweltschutz. Wir begrüßen, dass der Bundesverkehrsminister mit dem Luftverkehrskonzept dazu die richtigen Vorschläge unterbreitet. Diese müssen nun auch umgesetzt werden.“