Die Antiterrorgesetze sollen um weitere fünf Jahre verlängert werden. Unter anderem sollen Nachrichtendienste auch künftig bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern bestimmte Auskünfte, darunter über Flugbuchungen und Reiseziele, einholen können, teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit. Mit dem Gesetzentwurf verlängere die Bundesregierung Befugnisse der Sicherheitsbehörden, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt worden waren. Im Wesentlichen geht es um die bestehenden Befugnisse wie Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Hierbei werden nur sogenannte "Bestands- und Verkehrsdaten" erhoben, nicht aber Gesprächsinhalte. Die bisherige Regelung zur Terrorismusbekämpfung war bis Januar 2016 befristet.
Unabhängige Wissenschaftler hätten die Anwendung der Gesetze durch die Behörden entsprechend den gesetzlichen Regelungen vor Fristablauf evaluiert, so die Bundesregierung. Die Evaluierung habe gezeigt, dass die Befugnisse wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus brächten. Außerdem werde sie von den Nachrichtendiensten gemäß den gesetzlichen Vorgaben "maßvoll" eingesetzt. Das Bundeskabinett habe daher beschlossen, die Befugnisse beizubehalten. Sie würden erneut befristet und müssten vor Ablauf der neuen Frist im Januar 2021 wiederum evaluiert werden.