Laut der EU haben jüngste Erkenntnisse gezeigt, dass Terroristen weiter versuchen, neue Verstecke für Sprengkörper im Handgepäck zu finden. Die europäische Kommission reagiert auf die Bedrohung mit einer am 6. Februar 2015 erstellten Durchführungsverordnung, die ab dem 1. März 2015 gilt. Sie sieht die Verfeinerung der technischen Spezifikationen für die Kontrolle von Handgepäck mit Sprengstoffdetektoren (so genannten EDS-Geräten, Explosives Detection System) vor. Außerdem sind tragbare Computer und andere größere elektrisch betriebene Gegenstände aus dem Handgepäck zu entfernen und einer besonderen Kontrolle zu unterziehen. Was sich aufgrund der neuen Vorschrift für die Passagiere ändert ist noch offen, den die Fluggäste mussten Laptops und Ähnliches schon vorher aus dem Handgepäck entfernen. Die Herausforderung richtet sich eher an die Flughäfen, denn für die gründlicheren Kontrollen ist mehr Personal nötig. Zudem verschärft die EU die Standards für die EDS-Geräte: Dienen sie der Kontrolle von elektrischen Geräten, müssen sie mindestens dem Standard C2 entsprechen. Kommen Flüssigkeiten hinzu, muss es der Standard C3 sein. Die Flughäfen erwarten aufgrund der neuen Vorschrift deutlich höhere Kosten für die Sicherheitskontrollen.
Neue Vorschriften ab 1. März : EU verschärft Handgepäckkontrollen
Mit einer neuen Durchführungsverordnung will die Europäische Kommission die Sicherheit im Luftverkehr erhöhen. Sie schreibt die strengere Kontrolle von elektronischen Geräten vor.
