Flughafen Paderborn-Lippstadt startet Insolvenzverfahren

Sanierungskonzept soll umgesetzt werden
Paderborn-Lippstadt startet Insolvenzverfahren

Veröffentlicht am 22.09.2020
Paderborn-Lippstadt Airport.
Foto: Flughafen Paderborn-Lippstadt

"Insbesondere aufgrund massiv rückläufiger Flugbewegungen infolge der Corona-Krise ist eine umfangreiche Unternehmenssanierung notwendig geworden", so Geschäftsführer Dr. Marc Cezanne. "Tatsächlich liegen die aktuellen Passagierzahlen um 85 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraumes und es wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern, bis die Passagierzahlen wieder annähernd das Vorkrisen-Niveau erreichen."

Aber auch bereits vor der aktuellen Krise reichten die Erlöse des Flughafens nicht aus, um die Betriebs- und Investitionskosten zu decken. Der Jahresverlust 2019 führte zu einem Liquiditätsabfluss, der aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben in dieser Höhe nicht durch die kommunalen Gesellschafter kompensiert werden durfte.

"Konsens ist, dass die Flughafengesellschaft in Zukunft nur bestehen kann, wenn die Kostenstrukturen an die zu erwartenden Erlöse angepasst werden", so der Airport.

In dem Sanierungskonzept ist vorgesehen, dass der Paderborn/Lippstadt Airport den Status eines Verkehrsflughafens mit Flugsicherung behält und weiterhin 24 Stunden am Tag in Betrieb sein wird. Weniger Flugbewegungen erfordern zwangsläufig aber die Anpassung der Kostenstrukturen durch einen "massiven und schmerzhaften Abbau des Personalkörpers". Daher laufen bereits Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen möglichst sozialverträglichen Abbau von Arbeitsplätzen. Einbezogen wurden außerdem die Gewerkschaften zum Abschluss eines Tarifvertrages, um einen 24 Stunden-Dienst für die Flughafenfeuerwehr einführen zu können. Dieser ist unverzichtbarer Bestandteil der Sanierung.

Der Flughafen hat einen "erfahrenen Sanierungsexperten" zum Generalbevollmächtigten ernannt. Diese Funktion übernimmt der Bielefelder Rechtsanwalt Dr. Yorck Streitbörger. Mit seiner Unterstützung kann das Management die eingeleitete Restrukturierung fortsetzen und das Unternehmen im Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung finanziell neu aufstellen.

Ein Baustein ist hier das von der Arbeitsagentur gezahlte Insolvenzgeld. Dadurch sind die Löhne und Gehälter der 167 Mitarbeiter bis einschließlich November bereits gesichert.

Ein Finanzierungskonzept für die mit der Insolvenz in Eigenverwaltung verbundenen Sanierungskosten liegt bereits vor. Vorgesehen sind unter anderem Zahlungen der Gesellschafter. Dies sind die Landkreise Paderborn, Soest, Gütersloh, Lippe, Hochsauerland, Höxter, die Stadt Bielefeld sowie die Industrie- und Handelskammern Ostwestfalen zu Bielefeld und Lippe. Derzeit befinden sich die Gesellschafter in einem engen Austausch über die zukünftige Eigentümerstruktur und die Beteiligung an den Sanierungskosten.

Zu unterscheiden sei zwischen den einmaligen Sanierungskosten im Rahmen eines Insolvenzplans und den laufenden Betriebskosten. Letztere müssten zwingend gesenkt werden, weil die EU-Kommission bislang nur Betriebsbeihilfen von 2,5 Mio. EUR jährlich genehmigt hat. Es wurde zwar ein Antrag gestellt, diese Beihilfen auf 5 Mio. EUR jährlich zu erhöhen, aber selbst dieser Betrag würde nicht mehr ausreichen, um die laufenden, Corona-bedingt noch einmal deutlich gestiegenen Verluste zu decken. Selbst wenn also die Gesellschafter des Flughafens bereit wären, höhere laufende Kosten zu tragen, so wäre dies beihilferechtlich unzulässig. Kosteneinsparungen sind somit zwingend notwendig, so der Flughafen.