Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf werte in dem weiterhin als Todesermittlungssache geführten Verfahren durch eigene Kräfte, den Mitarbeiterstab des Polizeipräsidiums Düsseldorf und Beamte des Landeskriminalamtes NRW übergebene und sichergestellte Unterlagen sowie die beschlagnahmten Datenträger aus, teilte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück am Donnerstag mit.
Bei der Durchsuchung an der Wohnanschrift in Düsseldorf sei ein Tablet-Computer sichergestellt und bereits ausgewertet worden. Der Name des Anmelders, die persönliche Korrespondenz und eingegebene Suchbegriffe zeigten, dass das Gerät im relevanten Zeitraum vom Copiloten genutzt worden sei. Der Browserverlauf sei nicht gelöscht, so dass die Staatsanwaltschaft insbesondere die in der Zeit vom 16.3. bis zum 23.3.2015 mit diesem Gerät aufgerufenen Suchbegriffe habe nachvollziehen können.
Danach habe sich der Nutzer zum Einen mit medizinischen Behandlungsmethoden befasst, zum Anderen über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung informiert. An mindestens einem Tag habe sich der Betreffende darüber hinaus über mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheitsvorkehrungen auseinander gesetzt. Man werde einzelne Suchbegriffe aber nicht nennen. Aufgrund des Umfanges der Dokumente und der Vielzahl der Dateien seien weitere Ermittlungsergebnisse in den nächsten Tagen nicht zu erwarten.
Unterdessen meldeten verschiedene Medien, dass nach dem Stimmenrekorder auch der Flugdatenschreiber des verunglückten Flugzeugs gefunden worden sei. Ob auch der zweite Rekorder auswertbar ist, war noch nicht bekannt.
Bundesverkehrsminister Dobrindt kündigte am Donnerstag an, eine neue "Task Force" zum Thema Flugsicherheit einrichten zu wollen, um mit Branchenvertretern mögliche Änderungen der Sicherheitstüren zum Cockpit, zusätzliche psychologische Tests für Piloten und Änderungen der Tauglichkeitskriterien zu erörtern.