Trotz Einigung droht neues Ungemach

Tarifkonflikt bei Lufthansa
Trotz Einigung droht neues Ungemach

Veröffentlicht am 16.02.2017

Im seit fünf Jahren schwelenden Tarifstreit zwischen Lufthansa und ihren Piloten wurde am Mittwoch eine Teileinigung über den Aspekt der Vergütung erzielt. Beide Seiten akzeptierten den Schlichterspruch von Dr. Gunter Pleuger, ehemaliger deutscher Diplomat und Präsident der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. 

Die 5400 Piloten im Konzerntarifvertrag von Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings erhalten eine Vergütungserhöhung in vier Stufen von insgesamt 8,7 Prozent: Rückwirkend zum 1. Januar 2016 steigen die Bezüge um 2 Prozent, zum 1. Januar 2017 um 2,3 Prozent, zum Jahresanfang 2018 um 2,4 Prozent und zum 1. Januar 2019 noch einmal um 2 Prozent. Zudem gibt es für die Piloten eine Einmalzahlung in Höhe eines halben Monatsgehalts, voraussichtlich jeweils rund 5000 bis 6000 Euro. Die Vergütungsverträge laufen bis Ende 2019. Die umstrittene, weil teure Altersversorgung der Piloten war nicht Gegenstand der Schlichtung.

"Die Schlichtungsschlussempfehlung ist aus Sicht der VC gerade so akzeptabel", so Markus Wahl, Sprecher der Vereinigung Cockpit (VC). Nun müssen die Mitglieder im Rahmen einer Urabstimmung über die endgültige Annahme des Schlichterspruches entscheiden. Das Ergebnis wird bis Ende März erwartet.

Die Teileinigung über die Piloten-Vergütung kostet die deutsche Fluggesellschaft nach eigenen Angaben rund 85 Millionen jährlich. Deshalb kündigte Lufthansa an, die Zusatzkosten dadurch zu kompensieren, dass 40 zugehende Flugzeuge nicht bei Lufthansa selbst, sondern außerhalb des Konzerntarifvertrags bereedert werden. Genau das wollten die Lufthansa-Piloten eigentlich verhindern.

Ob die Flugzeuge bei den Tochter-Airlines Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines oder Eurowings eingesetzt werden, oder ob dafür eine neue Gesellschaft gegründet wird, ist noch unklar. Insgesamt könnte es dabei um rund 800 Arbeitsplätze gehen. Das ist neuer Zündstoff im Tarifkonflikt, der mit dem Schlichterspruch zur Vergütung noch nicht beigelegt sein dürfte.