Unglücksflug SU1492: Aeroflot-Pilot wird angeklagt

Unglücksflug SU1492
Aeroflot-Pilot wird angeklagt

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2020

Moskau, 5. Mai 2019: 73 Passagiere und fünf Crewmitglieder heben mit Aeroflot-Flug 1492 vom Scheremetjewo-Airport Richtung Murmansk ab. Kurz nach dem Start schlägt ein Blitz in Sensoren am rechten Bug des Superjet 100 ein – die Besatzung entscheidet sich zur Umkehr an den Flughafen und sendet den Transpondercode 7600, das Signal für einen Funkausfall. Später, bereits im Endanflug, erklärt die Crew mit dem Code 7700 außerdem einen Luftnotfall. Rein äußerlich scheint jedoch bis dato alles normal.

Falsches Verhalten

Bei der Landung kommt es zur Katastrophe: Dreimal setzen die Piloten hart auf, bevor das Hauptfahrwerk nachgibt. Der Superjet rutscht über die Piste, das Heck geht in einem Feuerball auf. Nur 37 der 78 Insassen überleben. Während in den hinteren Reihen Passagiere umkommen, retten sich andere Passagiere über die vorderen Rutschen – einige mit Handgepäck. "Die Besatzung arbeitete weder die Approach-Checkliste noch die Checkliste für die Landung durch", wird der Untersuchungsbericht des Zwischenstaatlichen Luftfahrtkomitees MAK später festhalten. Des Weiteren ignorieren die Piloten mehrfach Warnsignale, die auf gefährliche Scherwinde hinweisen. Das Flugzeug ist beim Aufsetzen in Scheremetjewo zudem 1,6 Tonnen zu schwer.

Aeroflot

Keine Fehlfunktion ermittelt

Ein Jahr nach dem Vorfall läuft die juristische Aufarbeitung an. Die Auswertung der Flugschreiber habe ergeben, dass der Superjet nach dem Bitzeinschlag die Steuereingaben der Piloten "angemessen umgesetzt" habe, teilten die Ermittler am Mittwoch in Moskau mit. Eine "fahrlässige Verletzung von Verfahrensregeln" und nicht eine vom "Angekagten behauptete Fehlfunktion des Fluggeräts" habe zu dem Absturz geführt. Der zum Unfallzeitpunkt 42 Jahre alte Pilot muss sich nun auf ein Strafverfahren gemäß § 263 Artikel 3 des russischen Strafgesetzbuchs gefasst machen (Verletzung der Regeln für die Verkehrssicherheit und den Betrieb des Eisenbahn-, Luft- oder Wassertransportsystems). Bei Verurteilung drohen ihm vier bis zehn Jahre Haft.