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Acciona klagt gegen Auswahlverfahren des Frankfurter Flughafens

Wechsel des Bodenabfertigungsdienstleisters
Acciona klagt gegen Auswahlverfahren des Frankfurter Flughafens

Am 11. Juli 2017 gab das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung bekannt, die Konzession auf die WISAG AG zu übertragen. Nun hat die Acciona Airport Services Frankfurt GmbH Klage eingereicht, um das Auswahlverfahren gerichtlich prüfen zu lassen und den Übergang zu verzögern.

Acciona klagt gegen Auswahlverfahren des Frankfurter Flughafens

Bis der zuständige Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel seine letztinstanzliche Entscheidung bekannt gibt, ist der Übergang der Konzession auf die WISAG aufgeschoben, so Acciona. Die Prüfung der rechtlich und technisch komplexer werdenden Auswahlprozesse von Bodenabfertigungsdienstleistern durch den Verwaltungsgerichtshof kann mehrere Jahre dauern. Die Tochtergesellschaft des internationalen Infrastruktur- und Energiekonzerns Acciona S. A. kann damit über den Stichtag am 1. November 2017 hinaus seine Leistungen in Frankfurt erbringen.

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„Seit fast 20 Jahren leisten die Acciona Airport Services Frankfurt und ihre 1.300 Mitarbeiter einen wesentlichen Beitrag zur reibungslosen Bodenabfertigung am Flughafen Frankfurt, die den Flughafen zu einem der besten der Welt macht. Wir sind fest in den Flughafenablauf integriert und davon überzeugt, dass die Acciona Airport Services Frankfurt auch weiterhin die beste Wahl für den Flughafen Frankfurt und seine Kunden ist. Deshalb werden wir den Auswahlprozess im Rahmen unserer Klage unter Verwendung aller Ressourcen, die uns als Teil eines weltweit tätigen Infrastruktur- und Energiekonzerns zur Verfügung stehen, sowie unter Hinzuziehung externer Experten gründlich untersuchen lassen.“, sagte Víctor Carballo, Geschäftsführer der Acciona Airport Services.

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Der Entscheidung des Wirtschaftsministeriums, die Konzession zu übertragen, ging eine wiederholte europaweite Ausschreibung voraus, an der zuletzt drei Unternehmen teilnahmen. Nach Europa- und Bundesrecht muss das Wirtschafts- und Verkehrsministerium alle sieben Jahre neu über den Anbieter von Bodenabfertigungsdienstleistungen entscheiden. 1999, 2006 und 2013 wurde zugunsten der Acciona entschieden. Nachdem die WISAG 2013 Klage gegen das Auswahlverfahren einreichte, wurde die Konzession 2015 neu ausgeschrieben. Das neue Auswahlverfahren konnte der Konkurrenz-Dienstleister nun für sich entscheiden. Die Verfahrensakten und die Auswahlentscheidung werden derzeit detailliert von Acciona geprüft.

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Erscheinungsdatum 05.05.2023