wer darf was fliegen - Pilotenlizenzen im Überblick: Von PPL bis ATPL und MPL

Luft- und Raumfahrt von A bis Z
Pilotenlizenzen im Überblick: Von PPL bis ATPL und MPL

Veröffentlicht am 05.04.2025
Pilotenlizenzen im Überblick: Von PPL bis ATPL und MPL
Foto: ANA

Pilotenlizenz ist nicht gleich Pilotenlizenz: Um die unterschiedlichsten Arten von Fluggeräten steuern zu dürfen, bedarf es verschiedener Pilotenlizenzen, die teilweise aufeinander aufbauen. Unterschieden wird dabei nach Lizenzen für das Führen von Flugzeugen (A, Aeroplanes), Hubschraubern (H, Helicopters) und Luftschiffen (As, Airships). Um Segelflugzeuge zu fliegen, braucht man eine Segelfluglizenz. Für Ultraleicht-Flugzeuge, die offiziell als Luftsportgeräte gelten, ist eine UL-Lizenz nötig. ULs sind einmotorige Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 472,5 Kilogramm und höchstens zwei Sitzen.

Privat- und Berufspilot

Den Einstieg in die offizielle Klasse der Flugzeuge bildet die Privatpilotenlizenz, PPL (A). Diese Lizenz besteht sowohl aus Theorie- als auch Praxisunterricht und der jeweiligen Prüfung. Mit dem PPL ist es dem Inhaber gestattet, Flugzeuge zu privaten Zwecken zu fliegen, jedoch darf damit kein Geld verdient werden. Lediglich die Kosten für den Flug dürfen unter den Insassen aufgeteilt werden. Der PPL bildet dabei die Hülle für die eingetragenen Flugzeugklassen, die der Inhaber fliegen darf. Die Basis sind in der Regel einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge (Single Engine Piston Land, SEP). Diese dürfen nach Sichtflugbedingungen betrieben werden. Aufbauend darauf kann der Pilot eine Instrumentenflugberechtigung (Instrument Rating, IR) machen. Außerdem kann die Klasse der mehrmotorigen, kolbengetriebenen Landflugzeuge (Multi Engine Piston, MEP) erworben werden. Auch ein Turbinenrating ist möglich. Um mit der Fliegerei Geld verdienen zu dürfen, ist die Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot Licence, CPL) nötig. Hierfür sind eine weitere Theorie- und Praxisausbildung erforderlich. Voraussetzungen sind unter anderem 150 Stunden Flugerfahrung. Mit dem CPL ist der Pilot berechtigt, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer die in der Lizenz eingetragenen Flugzeugklassen oder -muster beruflich zu fliegen. In der Regel handelt es sich dabei um Flugzeuge, die für den Betrieb mit einem Piloten ausgelegt sind.

ATPL-Lizenz-Ausweis EU
Katrin Sdun

Höchste Lizenz: Verkehrspilot

Die höchste Lizenz ist die Verkehrspilotenlizenz, die Airline Transport Pilot Licence, ATPL. Diese erlaubt es, verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf einem Verkehrsflugzeug zu sein, das für eine mehrköpfige Besatzung ausgelegt ist. Hierzu ist eine gesonderte Theorieausbildung erforderlich. Ebenso muss der Bewerber für diese Lizenz mindestens 1500 Flugstunden vorweisen. Bis zum Erreichen dieser Flugerfahrung hat der Pilot nur eine CPL-Lizenz und darf in mehrköpfigen Flugbesatzungen auf Verkehrsflugzeugen nur als Copilot tätig sein. Die ATPL-Theorie kann er aber bereits absolviert und im CPL eingetragen haben. In diesem Fall spricht man auch von einem "Frozen ATPL", der dann mit Erreichen der Erfahrung in einen ATPL umgeschrieben wird. Seit etwa 2010 gibt es noch eine weitere Verkehrspilotenlizenz, die sogenannte Multi Crew Pilot Licence (MPL), die in etwa einem "Frozen ATPL" entspricht. Während ein ATPL modular absolviert werden kann, also von PPL über CPL bis ATPL, ist der MPL von Anfang an als eine integrierte Ausbildung ausgelegt, mit dem Ziel, im Cockpit eines Verkehrsflugzeuges als Copilot tätig zu sein. Der Erwerb dieser Lizenz findet daher zwingend in Kooperation mit einer Fluggesellschaft statt, da hier ein Teil der praktischen Ausbildung von kleinen Schulungsflugzeugen auf das Zielmuster (meist Boeing 737 oder Airbus A320) verlegt wird. Daher ist die Typenberechtigung noch Teil der Ausbildung. Erst nach Abschluss des Linientrainings auf dem Flugzeug wird die Beschränkung auf die Ausbildungsairline aus der Lizenz gestrichen. So kann die Ausbildung kosteneffizienter stattfinden, bei gleichzeitigem Fokus auf die spätere Arbeitsumgebung. Vor der Beförderung zum Kapitän und nach dem Erreichen von 1500 Flugstunden muss allerdings auch der MPL in eine ATPL-Lizenz umgeschrieben werden, da sie die einzige Lizenz ist, die es erlaubt, verantwortlicher Pilot an Bord eines Verkehrsflugzeugs zu sein.