Längere Laufzeit und besserer Datenschutz
EU verschärft Regeln für Flugschreiber und Geräuschrekorder

Die Europäische Kommission hat verschärfte Regeln für den Einsatz von Cockpit Voice Recordern und Flight Data Recordern in Verkehrsflugzeugen und Hubschraubern vorgeschlagen.

EU verschärft Regeln für Flugschreiber und Geräuschrekorder

Um künftige Absturzuntersuchungen zu erleichtern, sollen die sogenannten "Black Boxes" zur Datenaufzeichung ab dem Jahr 2019 mit verbesserten Peilsendern ausgestattet werden, die unter Wasser bis zu 90 Tage lang Signale abstrahlen, so der Entwurf. Bisher sind nur 30 Tage Sendedauer vorgeschrieben. Außerdem sollen ab 2019 mindestens die letzten beiden Flugstunden, aber in großen Verkehrsflugzeugen sogar die bis zu letzten 20 Stunden, aufgezeichnet und für 60 Tage gespeichert werden. Darunter sind sämtliche Gespräche im Cockpit und alle Geräusche, nicht nur der Flugfunk.

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Diese Daten sollen aber auch besser geschützt werden und dürfen, bis auf reine Funktionstests der Aufzeichungsanlage, nur strikt anonymisiert genutzt werden. Außerdem sollen ein versehentliches oder absichtliches Löschen oder ein Abschalten der Aufzeichnung besser verhindert werden. Außerdem will die EU vorschreiben, dass die Airlines den gesamten Flugverlauf aller Flüge verfolgen und speichern müssen.

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Der Verordnungsentwurf sieht auch bereits als Kapsel abwerfbare Speicher für die Daten von Flugdatenrekorder und Geräuschrekorder vor, die, wie in Militärflugzeugen, ergänzend zu den bisher stets fest an Bord, nämlich im Heckbereich am Druckschott, eingebauten Einheiten installiert werden könnten. Grundsätzlich dürfen für die Aufzeichnung ab 2019 nur noch Speicherchips genutzt werden. Der Einsatz von mechanischen Festplatten oder gar Speicherdrähten zur Datenaufzeichnung ist nicht mehr zulässig. Die EU Kommission folgt mit ihrem Entwurf im wesentlichen fachlichen Empfehlungen der UNO-Zivilflugorganisation ICAO und einem Entwurf der europäischen Luftfahrtbehörde EASA vom Mai 2014.

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