Aus den Dienstvorschriften der Deutschen Luftwaffe
Tarnfarben für die Heinkel He 111 P und H

Inhalt von

Das Reichsluftfahrtministerium (RLM) erließ bereits kurz nach seinem Aufbau eine unübersehbare Flut von Erlassen und Dienstvorschriften. Jedes noch so kleine Detail wurde exakt umrissen und formuliert. Dazu gehörten selbstverständlich auch die Anweisungen, wie ein korrekter Zwei-Farben-Sichtschutz auszusehen hatte.

Tarnfarben für die Heinkel He 111 P und H
Heinkel He 111 P-2 "NO+GO", Werknummer 3106, wartet auf dem Werkflugplatz Rostock-Marienehe auf die Piloten des Überführungskommandos. Foto: KL-Dokumentation

In erster Linie waren die Empfänger der Lackiervorgaben die entsprechenden Herstellerwerke, wie in unserem Beispiel das Heinkel-Werk Rostock-Marienehe, aber auch die Frontreparaturbetriebe und Werften der Luftwaffe hatten sich im Überholungsfall an den Richtlinien zu orientieren.

Während 1936 und 1937 die alten Sichtschutzvorschriften die Farben RLM 61 Dunkelbraun, RLM 62 Grün, RLM 63 Grüngrau und RLM 65 Hellblau vorschrieben, änderte sich das Spiel mit den Farben mit der Luftwaffendienstvorschrift LDv 521/1 aus dem Jahr 1938. Ab diesem Zeitpunkt waren die neuen Farben RLM 70 Schwarzgrün, RLM 71 Dunkelgrün und RLM 65 Hellblau gültig für alle Land-Flugzeuge der deutschen Luftwaffe.

Bis zum 1. Mai 1940 wurden insgesamt 737 Heinkel He 111 P beziehungsweise 1088 Heinkel He 111 H an die Truppe ausgeliefert. Deren Sichtschutz variierte leicht je nach Baureihe und Lizenzhersteller. Die folgende Farbdarstellung stammt aus einer Dienstvorschrift aus dem Jahr 1938.

Unsere Highlights
Die aktuelle Ausgabe
Klassiker der Luftfahrt 03 / 2023

Erscheinungsdatum 21.02.2023

Abo ab 32,99 €