Nörvenich in Nordrhein-Westfalen, abends am 9. Oktober. Gegen 20:45 Uhr schwebt ein Tornado des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 "Boelcke" am örtlichen Fliegerhorst zur Landung ein. Die "Boelcke"-Tornados sind normalerweise im rheinland-pfälzischen Büchel zu Hause, operieren wegen dort laufender Umbauarbeiten aber seit geraumer Zeit von Nörvenich aus – zu Trainingszwecken manchmal auch bei Dunkelheit, so wie in dieser Woche. Doch mitten in der Landephase, die dem Piloten naturgemäß volle Konzentration abverlangt, dringt plötzlich ein greller Lichtstrahl ins Tornado-Cockpit. Irgendjemand blendet die Besatzung des Jagdbombers vom Boden aus mit einem Laser!
Der Angriff geht glücklicherweise glimpflich aus, der Tornado kann sicher landen, niemand kommt zu Schaden. Trotzdem ist man in Nörvenich nach diesem Vorfall nicht in Feierabendstimmung. Denn, das betont das Taktische Luftwaffengeschwader 31 am Tag danach in einer Pressemitteilung: Eine Laserblendung ist vieles, vor allem dumm und gefährlich – aber ganz sicher kein Kavaliersdelikt!

Die Tornados vom Taktischen Luftwaffengeschwader 31 "Boelcke" fliegen derzeit von Nörvenich aus.
"Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr"
"Strafrechtlich handelt es sich hierbei um einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr, der in der Folge mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann", ruft das Geschwader die möglichen juristischen Konsequenzen für Laser-Täter in Erinnerung. Die Gründe für dieses vergleichsweise hohe Strafmaß liegen auf der Hand: Durch den Blendangriff mit einem Laser kann es nicht nur "zu einer körperlichen Verletzung des betroffenen Luftfahrzeugführers" kommen, die sich zum Beispiel in Form einer Ablösung der Augennetzhaut bis hin zu einer möglichen Erblindung niederschlägt. "In der schärfsten Ausprägung" könne eine solche Attacke auf ein Flugzeug "auch zu einer Gefährdung des direkten Umfeldes kommen, falls der Pilot in der Folge der Blendung nicht mehr in der Lage ist, das Luftfahrzeug sicher zu kontrollieren", mahnt die Luftwaffe.

Eine Tornado-Besatzung wurde am 9. Oktober 2025 im Landeanflug auf Nörvenich mit einem Laserpointer geblendet.
Anzeige ist raus!
Entsprechend konsequent bringe man "jeden einzelnen Vorfall dieser Art" zur Anzeige. In der Vergangenheit habe die Polizei bereits Verursacher von Laserblendungen ermitteln und Strafverfahren einleiten können.
Nicht der erste Vorfall dieses Jahr
Zuletzt war es in Nörvenich am 7. Januar dieses Jahres zu einem ähnlich gelagerten Laserangriff auf einen Bundeswehr-Kampfjet gekommen. Auch in diesem Fall war eine Tornado-Crew des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 betroffen, die im Endanflug auf den Fliegerhorst vom Boden aus mit einem Laserpointer geblendet wurde. Die Piloten konnten im Anschluss dennoch sicher landen und meldeten den Vorfall umgehend an den Tower weiter, der die entsprechenden rechtlichen Schritte in Gang setzte.