Die Anzahl der Flugzeugführerinnen und -führer in der Bundeswehr hat sich im Berichtsjahr leicht erhöht, so etwa bei den Hubschrauberpilotinnen und -piloten im Heer und bei der Luftwaffe sowie den Strahlflugzeugführerinnen und -führern, heißt es.
Demgegenüber ist der Besetzungsgrad des fliegerischen Personals bei den Marinefliegerinnen und -fliegern zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. September 2021 weiter gesunken, nämlich auf 56 Prozent bei den Hubschrauberpilotinnen und -piloten und 83 Prozent bei den Flächenflugzeugführerinnen und -führern.
Die Bundeswehr erhofft sich weitere Einstellungen in den fliegerischen Dienst auch durch die Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung. Dort ist in § 45 die Möglichkeit einer Direkteinstellung für Inhaberinnen und Inhaber besonderer Fähigkeitsnachweise geregelt, wie beispielsweise einer Berufsflugzeugführerlizenz. Diese Direkteinstellungsmöglichkeit besteht nunmehr in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes.
Die Einstellung erfolgt mit dem Dienstgrad Leutnant oder sogar als Oberleutnant beziehungsweise als Hauptmann, wenn die Bewerberinnen und Bewerber bestimmte hauptberufliche Tätigkeiten nachweisen können. Es ist zu begrüßen, dass die Bundeswehr sich auf unterschiedlichen Ebenen um Lösungsansätze für den Personalmangel im fliegerischen Dienst bemüht, so die Wehrbeauftragte Eva Högl.