Durch das vierte Luftfahrzeug wird dem deutschen Einsatzkontingent eine erforderliche Reserve zur Verfügung stehen. So können planbare Ausfallzeiten der Heron 1 durch Instandsetzungsmaßnahmen, aber auch ungeplante Ausfälle kompensiert werden und wirken sich nicht negativ auf die Fähigkeitsbereitstellung aus.
Seit September 2020 setzt die Bundeswehr bereits bei Bedarf zwei Luftfahrzeuge Heron 1 in Mali gleichzeitig ein. Durch die nun beschlossene Erhöhung der Anzahl wird dem Ersuchen der Vereinten Nationen (UN) aus dem März 2020 entsprochen, die Luftaufklärung zu erweitern und flexibler zu gestalten. Die UN reagieren mit dieser Maßnahme auf die gestiegenen Anforderungen, die sich aus der sich verschlechternden Sicherheitslage in Mali ableiten lassen.
Die Erweiterung wurde möglich durch die Genehmigung des Haushaltsausschusses vom 5. Mai. Damit wurde eine Verlängerung und Erweiterung des Betreibervertrages für die Heron-Drohnen freigegeben.
Der neue Betreibervertrag mit der Firma Airbus Defence & Space Airborne Solutions GmbH läuft bis Ende April 2024. Airbus ist für die Bereitstellung, Wartung und Instandsetzung der Heron 1 und der Bodenkontrollstationen verantwortlich. Den Einsatzbetrieb der Aufklärungssysteme übernehmen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Im Rahmen der UN-Mission MINUSMA ist die Heron 1 in Gao im Norden Malis bereits seit 2016 im Einsatz.