Schweizer System ADS 15: Hermes 900 kommen später

Drohnensystem ADS 15 für die Schweiz
Hermes 900 kommen später

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2023
Elbit Hermes 900 alias ADS 15 der Schweizer Luftwaffe beim ersten Testflug in der Schweiz.
Foto: Schweizer Luftwaffe

Als Gründe wurden die "technischen Probleme im Frühjahr 2023 und insbesondere der unsicheren Lage im Nahen Osten" genannt. Als Kompensation für die Verzögerungen muss Elbit der Schweiz ein zusätzliches Supportpaket liefern und die Garantiefrist für die Schweizer Drohnen um zwei Jahre verlängern. Weiter hat Elbit verbindliche Leistungsgarantien abgegeben, die durch umfangreiche Strafzahlungen bei Nichterfüllung abgesichert sind, führte die armasuisse aus.

Mit der unsicheren Lage im Nahen Osten hat sich die Ausgangslage ab Oktober 2023 verschlechtert. Die Lieferung von drei ausstehenden Schweizer Drohnen und dazugehörigen Bodenkontrollstationen konnte nicht wie ursprünglich vorgesehen noch im laufenden Jahr erfolgen. Elbit arbeitet unter erheblich erschwerten Bedingungen. Zudem ist es derzeit für Schweizer Spezialisten nicht möglich, beispielsweise für Abnahmearbeiten nach Israel zu reisen. Vor diesem Hintergrund hielt es armasuisse für nötig, der Lieferantin mehr Zeit für die Vertragserfüllung einzuräumen.

Das Projektende ist neu für Ende 2026 anstatt wie bisher für Ende 2024 vorgesehen. Elbit muss der Schweiz die längere Vertragsdauer sowie die im Frühjahr 2023 entstandenen Kosten kompensieren. Die Firma hat sich verpflichtet, armasuisse ein zusätzliches Supportpaket im Wert eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags zu liefern. Dieses umfasst insbesondere zusätzliche Ersatzteile sowie weiteres Material für den Betrieb der Drohnen in der Schweiz. Weiter hat Elbit die Garantiefrist für alle Schweizer Drohnen um zwei Jahre verlängert. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Vertragserfüllung.

Schliesslich muss Elbit umfangreiche Strafzahlungen leisten, falls sie die vereinbarten Leistungen nicht rechtzeitig erbringen kann. Diese Strafzahlungen übersteigen die im bisherigen Projektverlauf veranschlagten und geltend gemachten Konventionalstrafen um ein Vielfaches, so die armasuisse.

Was den Zwischenfall im März 2023 betrifft so gab es damals eine undichte Stelle in der Verbindung zwischen dem Turbolader und dem Ansaugstutzen des Motors. Diese Störung führte zu einem Leistungsabfall des Motors. Der Leistungsabfall wurde vom Piloten erkannt und entsprechend leitete dieser eine Landung ein.

Die Störung wurde auf der Drohne, welche bei diesem Vorfall im Einsatz stand, behoben. Zudem ist eine vorsorgliche Nachkontrolle bei allen weiteren Drohnen durchgeführt worden.

Mit ADS 15 will die Schweiz ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem beschaffen. Die Drohnen dienen der Lage- und Zielaufklärung, können aber bei Bedarf auch mit anderen Sensoren ausgerüstet werden. Die Drohnen erlauben unter anderem die Überwachung von grossen Räumen und tragen zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte bei. Die Drohnen sind bei Tag und Nacht einsetzbar. Die Nutzer der Drohnen werden sowohl militärische als auch zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) sein, sagte die armasuisse.

Die Schweizer Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik.