Der Bescheid stammt von der Staatsanwaltschaft München I, die seit 2012 gegen Mitarbeiter der EADS Deutschland GmbH (seit 2014 umfirmiert in Airbus Defence and Space GmbH) „und im Unternehmensumfeld agierende Personen im Zusammenhang mit dem Verkauf von achtzehn Kampfflugzeugen des Typs Eurofighter Typhoon an die Republik Österreich im Jahre 2003“ ermittelte.
Im Rahmen dieses Veräußerungsgeschäfts hatte sich die EADS zur Vermittlung von sogenannten Kompensationsgeschäften über vier Milliarden Euro zugunsten der österreichischen Wirtschaft verpflichtet. In dem Ermittlungsverfahren ging es unter anderem um den Verdacht der Bestechung ausländischer Amtsträger im Zusammenhang mit dem Verkauf der Kampfflugzeuge bzw. der Vermittlung der Kompensationsgeschäfte.
„Die außerordentlich umfangreichen Ermittlungen, die in enger Zusammenarbeit mit den österreichischen Strafverfolgungsbehörden erfolgten und vielfältige Ermittlungsmaßnahmen im europäischen Ausland umfassten, ergaben keine Nachweise für Bestechungszahlungen“, so die Staatsanwaltschaft am Freitag in einer offiziellen Mitteilung.
„Ergeben hat sich aber, dass im Zusammenhang mit der Akquisition und Abwicklung der – grundsätzlich legalen und bei solchen Geschäften branchenüblichen – Kompensationsgeschäfte die Firmen Vector Aerospace LLP und City Chambers Limited von EADS mit Geldmitteln in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe ausgestattet wurden. Von dort wurden die Gelder unter Umgehung der unternehmensinternen Kontrollen großteils ohne belegbare Gegenleistung für unklare Zwecke verwendet, wobei anhand der Geldflüsse nicht feststellbar ist, welchen Zwecken die Zahlungen letztlich dienten“ heißt es weiter.
Dem Unternehmen liegt somit zur Last, „damals keine geeigneten Kontroll- und Sicherungssysteme implementiert zu haben, die solche Geldflüsse für unklare Zwecke wirksam verhindern konnten. Dies erfüllt den Tatbestand einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung des Unternehmens nach § 130 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz“.
Mit dem Bußgeld werden „die – ggf. auch nur mittelbaren – Vorteile abgeschöpft, die das Unternehmen aus der Verwendung der Gelder mutmaßlich gezogen hat. Ferner wurde bei der Bemessung des Bußgelds zu Lasten des Unternehmens die große Summe der der unternehmensinternen Kontrolle entzogenen Gelder und der lange Zeitraum der ungenügenden Überwachungsmaßnahmen berücksichtigt. Zugunsten des Unternehmens wurde gewürdigt, dass es bei der Aufklärung des Sachverhalts vollumfänglich kooperierte und zwischenzeitlich umfangreiche und geeignet erscheinende Compliancemaßnahmen ergriffen hat, weshalb Grund zu der Annahme besteht, dass sich ein solches Geschehen künftig nicht mehr wiederholen kann“.
Eurofighter-Verkauf nach Österreich :Airbus zahlt 81 Millionen Euro Bußgeld
Es gab „keine Nachweise für Bestechungszahlungen“, aber wegen „fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzungen“ beim Verkauf von Eurofightern an Österreich wurde ein Bußgeldbescheid über 81,25 Millionen Euro erlassen.
Veröffentlicht am 09.02.2018

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