Die Vorauswahl wurde vom Verteidigungsministerium bisher nicht offiziell bestätigt. Sie sollte bereits im Oktober 2018 fallen. Nun müssen die verbliebenen Wettbewerber weitere detaillierte Unterlagen bezüglich Preisen, Leistungen und Lieferzeiten abliefern. Wichtiger Punkt dabei: die Zertifizierung des Musters für den Einsatz von US-Atombomben, damit die Bundeswehr weiterhin die „nukleare Teilhabe“ aufrechterhalten kann.
Ein Termin für die endgültige Wahl ist nicht bekannt. Auch über die Gründe für den Ausschluss der Muster Boeing F-15 Eagle und Lockheed Martin F-35 Lightning II gibt es nur Spekulationen, zumal die Luftwaffenführung letztes Jahr eine Präferenz für die F-35 mit ihren Stealth-Eigenschaften erkennen ließ.
Das Verteidigungsministerium sprach siech anschließend allerdings für eine europäische Lösung aus, unter anderem, um industrielles Know-how im Hinblick auf die mit Frankreich geplante Entwicklung eines Next Generation Fighters zu sichern, der ab 2040 verfügbar sein soll.
Für die F/A-18E/F spricht, dass es mit der G-Version (Growler) bereits eine Spezialausführung für die elektronische Kampfführung gibt – eine Fähigkeit, die die Bundeswehr der NATO zugesagt hat. Auch die Super Hornet muss allerdings noch für die B61-Atombombe zugelassen werden.
Obwohl es offiziell dazu keine Aussagen gibt ist wohl auch eine gemischte Beschaffung denkbar – das heißt vielleicht 40 – 50 Super Hornet als Atombomber und EloKa-Flugzeuge, und weitere Eurofighter.
Unabhängig von der Tornado-Nachfolge besteht offenbar die Absicht, die 33 Eurofighter der Tranche 1, die nicht modernisiert werden können, durch neue Maschinen einer sogenannten „Tranche 4“ zu ersetzen.
Boeing F/A-18E/F der US Navy




