Lieferung ab 2029 erwartet
Eurodrohne-Durchführungsabkommen unterschrieben

Alle vier beteiligten Nationen haben nun das sogenannte zweite Durchführungsabkommen zur Eurodrohne unterschreiben.

Die unter Führung von Airbus zu entwickelnde Eurodrohne (EuroMALE RPAS) wird voraussichtlich ab 2029 geliefert.
Foto: Airbus

Alle vier beteiligten Nationen haben nun das sogenannte zweite Durchführungsabkommen zur Eurodrohne unterschreiben.

Das Implementing Arrangement 2 beinhaltet die Regelungen zur Entwicklungs- und Fertigungsphase einschließlich des Anfangsflugbetriebs. Nächster Schritt des Programms, an dem Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien beteiligt sind ist die Programmentscheidung zwischen den Nationen und der OCCAR (Organisation Conjointe de Coopération en Matière d'Armement). Dies soll in den kommenden Tagen geschehen. Damit ist die OCCAR autorisiert, im Namen der Regierungen Verträge zu schließen. Hauptauftragnehmer ist Airbus.

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Die Eurodrohne soll die Anforderungen der luftgestützten, abbildenden (elektro-optisch/Infrarot/Radar) und signalerfassenden Aufklärung und Überwachung erfüllen. Zudem wird erwartet, dass sie reaktionsschnell und hochpräzise zur Luftnahunterstützung von Bodentruppen zum Einsatz kommen kann.

Ab 2029 sollen die ersten Eurodrohnen ausgeliefert werden. Deutschland will 21 Eurodrohen (sieben Systeme) kaufen. Für die luftgestützte und abbildende Aufklärung und Überwachung wird derzeit das israelische System Heron 1 durch die Luftwaffe genutzt. Als Zwischenlösung werden die größeren Heron TP gemietet.

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FLUGREVUE 06 / 2023

Erscheinungsdatum 05.05.2023