Unfalluntersuchung in der Schweiz
F/A-18 erhielt zu niedrige Flughöhe zugewiesen

Die laufende Untersuchung zum Absturz der F/A-18 Hornet der Schweizer Luftwaffe hat ergeben, dass die Flugsicherung in Meiringen eine Flughöhe anordnete, die für den fraglichen Startsektor zu tief war.

F/A-18 erhielt zu niedrige Flughöhe zugewiesen

Wie die zuständige Militärjustiz mitteilte ist aber noch nicht klar, welchen Einfluss diese Anordnung auf den Absturz hatte. Es gehe vorerst um die Klärung der Sachverhalte und nicht um Schuldzuweisungen gegen bestimmte Personen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Militärjustiz startete am Montag, 29. August 2016,  kurz nach 16.00 Uhr eine Patrouille mit zwei einsitzigen F/A-18-Kampfjets in einem Abstand von ca. 15 Sekunden vom Militärflugplatz Meiringen in östlicher Richtung. Ziel der Patrouille war ein Übungsgebiet der Luftwaffe im Gebiet Sustenhorn-Dammastock, wo eine Luftkampfübung mit einem F-5-Kampfjet hätte stattfinden sollen.

Die Sustenregion war zu diesem Zeitpunkt wolkenverhangen, weshalb die Patrouille nicht im Sichtflug- sondern im Instrumentenflugverfahren startete. Dabei folgt der zweite Pilot (Trailer) dem vorderen Piloten (Leader) mit Hilfe seines Bordradars. Eine direkte Sichtverbindung zwischen den beiden Flugzeugen bestand nicht.

Wenige Minuten nach dem Start verlor der zweite Pilot den Radarkontakt zum Leader. Die Ursache dieses Kontaktverlusts ist Gegenstand der Untersuchung. Zu dieser Zeit befand sich der zweite Pilot immer noch in der Startphase des Fluges, welche von der Flugsicherung des Flugplatzes Meiringen überwacht wird. Diese wird von Skyguide im Auftrag der Luftwaffe betrieben.

Der Pilot forderte darauf beim Flugverkehrsleiter in Meiringen die Freigabe einer Flughöhe an, auf der er weiterfliegen kann. Dieses Verhalten entspricht den geltenden reglementarischen Vorschriften für den Fall eines Abbruchs des Radarkontakts. Der Flugverkehrsleiter ordnete darauf eine Flughöhe von 10000 Fuss (ca. 3050 m.ü.M.) an. Unmittelbar danach übergab er das Flugzeug an die Flugsicherung in Dübendorf. Der Pilot schaltete darauf die Frequenz seines Funkgeräts auf diejenige der Flugsicherung in Dübendorf um.

Kurz danach brach der Funkkontakt zum zweiten Piloten ab. Wie sich herausstellte, zerschellte das Flugzeug am Hinter Tierberg auf einer Höhe von ca. 3300 Metern, wobei der 27-jährige Pilot ums Leben kam. Es gibt keine Hinweise, dass der Schleudersitz des Piloten betätigt worden ist.

Wie die Untersuchung ergab, lag die vom Fluverkehrsleiter angeordnete Flughöhe tiefer als die sichere Mindestflughöhe, welche für diesen Startsektor 14300 Fuss (ca. 4360 m.ü.M.) beträgt. Weshalb der Flugverkehrsleiter diese zu tiefe Flughöhe anordnete und welchen Einfluss diese Anordnung auf den weiteren Verlauf des Fluges hatte, ist Gegenstand der Untersuchung. Ebenso wird untersucht, in welchem Zusammenhang die Reaktion des Piloten auf diese Anordnung mit dem Absturz steht.

Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf ein technisches Versagen oder auf einen Zusammenhang mit der Radaranlage des Militärflugplatzes Meiringen. Die Untersuchung konzentriert sich zum heutigen Zeitpunkt nicht auf einzelne Sachverhaltselemente sondern geht nach wie vor in alle Richtungen. Es ist noch zu früh, sich auf bestimmte Varianten des Unfallhergangs und der Unfallursache festzulegen, so die Militärjustiz.

Der Umstand, dass voraussichtlich keine verwertbaren Daten des Flugdatenschreibers zur Verfügung stehen werden, wird zusätzliche Abklärungen erforderlich machen. Mit dem Abschluss der Untersuchungen kann deshalb nicht vor Jahresende gerechnet werden.

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