Mittlerweile sind den deutschen Flughäfen 95 Prozent ihrer Einnahmen weggebrochen, 80 Prozent der Beschäftigten befinden sich in Kurzarbeit. Gleichzeitig fallen jeden Monat Vorhaltekosten von 170 Millionen Euro zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft an, so die ADV. Alle Airports sind nach wie vor anfliegbar.
"Die Covid19-Krise und der Zusammenbruch im Luftverkehr werden an den Flughäfen nicht spurlos vorbeigehen. Zehntausende Arbeitsplätze sind akut gefährdet", erklärt ADV-Präsident Schulte. Und weiter: "Die Flughafenbetreiber versuchen, alle geeigneten Maßnahmen umzusetzen, um qualifizierte Beschäftigung bei den Flughafenunternehmen und bei den Dienstleistern im Luftverkehr zu erhalten". Um möglichst viele wettbewerbsfähige Arbeitsplätze auch in Zukunft zu sichern, seien Bund und Länder dringender denn je aufgerufen, ihrer Gesamtverantwortung für den Luftverkehr in Deutschland gerecht zu werden.
Konkret fordert der Flughafenverband ADV, dass den Flughäfen zumindest die Vorhaltekosten für ihre Betriebsbereitschaft erstattet werden. Zur Deckung der Vorhaltekosten sind die Flughäfen auf kompensatorische Zuwendungen angewiesen. Für eine gesicherte Liquidität müssen die Flughäfen Zugang zu den Sonderkreditprogrammen der KfW und der Länder erhalten. Bund und Länder sind aufgerufen, an Flughäfen in wirtschaftlicher Notlage Zuschüsse entsprechend den erweiterten Beihilfemöglichkeiten zu gewähren.
Stefan Schulte mahnte: "Luftverkehr findet ohne die Infrastruktur am Boden nicht statt. Vom Fortbestehen der Flughäfen hängen auch mehrere 10000 Arbeitsplätze bei Dienstleistern und Systempartnern ab und jeder Tag, der weiter ohne Entscheidung der Politik verstreicht, verschlimmert die Lage dramatisch".