EU prüft Gemeinschaftsunternehmen von Boeing und Embraer

Beschluss bis 20. Februar 2020
EU prüft Gemeinschaftsunternehmen von Boeing und Embraer

Veröffentlicht am 04.10.2019
Boeing und Embraer Logos
Foto: Boeing / Embraer

Das Vorhaben wurde am 30. August 2019 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Boeing und Embraer haben während des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen unterbreitet, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen.

Die Kommission hat beim derzeitigen Stand Bedenken, dass Embraer im Zuge des Vorhabens als drittgrößter weltweit tätiger Wettbewerber auf dem ohnehin bereits stark konzentrierten Markt für Verkehrsflugzeuge entfallen könnte.

Potenzielle neue Marktteilnehmer aus China, Japan und Russland müssten offenbar hohe Markteintritts- und Expansionsschranken überwinden und könnten möglicherweise in den nächsten fünf oder gar zehn Jahren nicht denselben Wettbewerbsdruck ausüben wie derzeit Embraer.

Das Vorhaben könnte deshalb höhere Preise und eine geringere Auswahl zur Folge haben, so die EU Kommission. Dies gilt laut EU insbesondere für die folgenden Marktsegmente:

# Bei kleinen Schmalrumpf-Verkehrsflugzeugen (mit 100 bis 150 Sitzen) ist das Angebot von Boeing und Embraer offenbar zumindest teilweise auf dieselbe Nachfrage bzw. dieselben Kunden ausgerichtet.

# Auf dem Gesamtmarkt für Schmalrumpfflugzeuge (mit 100 bis 225 Sitzen) hat Embraer seinen Kundenstamm sowie seine technischen und kommerziellen Kapazitäten zur Markteinführung neuer Flugzeugmodelle kontinuierlich ausgebaut. Trotz seines relativ kleinen Markanteils scheint Embraer auf die Marktführer Boeing und Airbus auch über das untere Segment der Flugzeuge mit 100 bis 150 Sitzen hinaus einen gewissen Preisdruck auszuüben.

Das Vorhaben könnte deshalb zum Wegfall einer relativ kleinen, aber wichtigen Wettbewerbskraft auf dem konzentrierten Gesamtmarkt für Schmalrumpfflugzeuge führen.

Die Kommission wird nun die möglichen Auswirkungen des Vorhabens eingehend prüfen, um festzustellen, ob es zu einer erheblichen Verringerung des wirksamen Wettbewerbs führen dürfte.

Die Vereinbarung von Boeing und Embraer umfasst die Gründung eines allein von Boeing kontrollierten Gemeinschaftsunternehmens, das das weltweite Verkehrsflugzeuggeschäft von Embraer (Produktentwicklung, Produktion, Vermarktung, Dienstleistungen) übernehmen würde, sowie die Gründung eines von den beteiligten Unternehmen gemeinsam kontrollierten Gemeinschaftsunternehmens, das für die Vermarktung des Militärflugzeugs Embraer KC-390 zuständig wäre.